30. November 2015 – Bewerbungsschluss für das Weiterbildungsstipendium

Eine Berufsausbildung ist eine gute Grundlage für den Start ins Berufsleben und zugleich  Ausgangspunkt für eine berufliche Karriere durch weitere Qualifizierungen.

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung. Stipendiaten/-innen können innerhalb des Förderzeitraumes Zuschüsse von insgesamt 6.000 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine Ausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (n BBiG). Die Bewerber/-innen müssen grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden.

Die jungen Fachkräfte haben drei Möglichkeiten, ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  1. Die Berufsabschlussprüfung muss mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden sein.
  2. Der Bewerber war bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter den ersten Drei oder er weist besondere Qualifikationen durch einen begründeten Vorschlag seines Arbeitgebers nach.
  3. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen die Bewerber mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden beruflich tätig sein.

Bewerbungsschluss ist der 30. November 2015. Informationen sind erhältlich bei der IHK Erfurt, Frau Gärtner unter  0361 3484152, gaertner@erfurt.ihk.de