Im März die Schüler für Regelschulen, Gemeinschaftsschule und Gymnasien anmelden

Schülerinnen und Schüler, die ab dem Schuljahr 2017/2018 auf ein Gymnasium in Eisenach wechseln wollen, können dort in der Zeit vom 6. bis 10./11. März von ihren Eltern angemeldet werden. Diesen Zeitraum hat das Staatliche Schulamt Westthüringen festgelegt. Die Anmeldung betrifft alle, die ein allgemeinbildendes oder ein berufliches Gymnasium besuchen möchten.

– Anmeldezeiten im Ernst-Abbe-Gymnasium: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag – jeweils von 7 bis 17 Uhr. Donnerstag von 7 bis 19 Uhr und Samstag von 9 bis 11 Uhr.
– Anmeldezeiten im Elisabeth-Gymnasium: Montag von 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag – jeweils von 9 bis 18 Uhr, Mittwoch von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr und Samstag von 9 bis 12 Uhr.
– Anmeldezeiten im Beruflichen Gymnasium: Montag bis Freitag – jeweils von 8 bis 16 Uhr (nicht Samstag).

Für die Anmeldung am Gymnasium ist bitte das Halbjahreszeugnis ggf. mit Schullaufbahnempfehlung im Original mitzubringen.

Für den Wechsel an eine Regelschule können die Schülerinnen und Schüler ebenfalls in diesem Zeitraum – konkret vom 6. bis 10. / 11. März (Samstag nur Gemeinschaftsschule) – angemeldet werden. Die Anmeldungen werden jeweils in der Schule entgegengenommen, die die Schülerinnen und Schüler künftig besuchen wollen.

– In der 4. Staatlichen Regelschule „Johann Wolfgang von Goethe“ gibt es folgende Anmeldezeiten: Montag und Mittwoch – jeweils von 13 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag – jeweils von 8 bis 11 Uhr sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr.
– In der 5. Staatlichen Regelschule „Geschwister Scholl“ können die Eltern ihre Kinder Montag bis Donnerstag – jeweils von 7.30 bis 15.30 Uhr und Freitag von 7.30 bis 12.30 Uhr anmelden.
– In der 6. Staatlichen Regelschule „Wartburgschule“ können die Anmeldungen Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr abgegeben werden.
– In der Gemeinschaftsschule „Oststadtschule“ sind Anmeldungen Montag, Mittwoch und Freitag – jeweils von 8 bis 15 Uhr, Dienstag von 14 bis 18 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 10 bis 12 Uhr möglich.

Für die Gymnasien, Regelschulen und die Gemeinschaftsschule gelten in der Stadt Eisenach keine Schulbezirke mehr. Die Schule kann frei gewählt werden.

Sollten nicht beide Sorgeberechtigten zur Anmeldung anwesend sein, ist eine Vollmacht des 2. Sorgeberechtigten über sein Einverständnis zur Anmeldung des Kindes an der Schule mitzubringen. Bei alleiniger Sorgeberechtigung eines Elternteils ist die Negativbescheinigung des Jugendamtes vorzulegen.