Brandursache Elektrizität

Elektrische Anlagen bergen Brandgefahr – So vermeiden Betreiber Haftungsrisiko

Jährlich kommt es in Deutschland zu schätzungsweise 200 000 Bränden, bei denen in der Summe Sachschäden in Milliardenhöhe entstehen. Eine der Hauptbrandursachen ist dabei Elektrizität. Mehr als jeder dritte Brand wurde durch defekte oder falsch dimensionierte elektrische Leitungen, Geräte oder Anlagen ausgelöst. Im Schadensfall besteht bei nicht geprüften elektrischen Anlagen ein erhebliches Haftungsrisiko.

Das Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e.V. (IFS) gibt in seiner Brandursachenstatistik in 33 Prozent der Brände Elektrizität als Hauptgrund an. Viele dieser Brände hätten verhindert werden können, wenn die elektrischen Anlagen fachgerecht und regelmäßig überprüft worden wären. Im Schadensfall droht dem betroffenen Unternehmen neben dem Produktionsausfall zusätzlich eventuell eine Kürzung oder gar Verwehrung der Schadenregulierung durch den Versicherer.

Viele Eigentümer, Vermieter und Arbeitgeber sind sich als Betreiber elektrischer Anlagen ihrer Verantwortung nicht bewusst. Die Elektro-Sachverständigen des TÜV Thüringen raten dringend an, die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen durch einen anerkannten Sachverständigen durchführen zu lassen. So gilt zum Beispiel bei Gebäudeversicherungsverträgen mit vereinbarter Feuerversicherungsklausel 3602 in aller Regel eine jährliche Frist für die wiederkehrende Prüfung der ortsfesten elektrischen Anlage.

Der Schutz der Gesundheit zählt zu einer besonderen Obliegenheit des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern. Er ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung gesetzlich dazu verpflichtet, die Gefährdungen durch elektrische Betriebsmittel vor deren Erstbenutzung beziehungsweise nach wesentlichen Änderungen beurteilen und diese danach wiederkehrend prüfen zu lassen.

Gerade ortsveränderliche Elektrokleingeräte bergen ein nicht zu unterschätzendes Brandrisiko. In Unternehmen ist deren Prüfung daher regelmäßig nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 vorgeschrieben. Eine Brandquelle stellen immer wieder Steckdosenverteiler dar. Das oftmals in der Praxis anzutreffende Hintereinanderschalten von Steckdosenverteilern ist nicht zulässig. Wer die auf dem Verteiler aufgebrachten Warnhinweise des Herstellers missachtet, riskiert Überhitzungen oder gar einen Elektrobrand.

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