Aufhebung der Restriktionen zur Bekämpfung der Geflügelpest

Aufgrund einer neuerlich durchgeführten Risikoanalyse zur Geflügelpestsituation im Wartburgkreis und der kreisfreien Stadt Eisenach treten mit Ablauf des 15.04.2017 alle Erlasse zur Bekämpfung der Geflügelpest, welche vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Wartburgkreis seit November letzten Jahres verfügt wurden, außer Kraft, sofern sich keine Änderungen in der Seuchenlage ergeben. Damit wird die Aufstallungspflicht von Geflügel aufgehoben, Märkte, Ausstellungen, Börsen und ähnlichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln sind wieder erlaubt. Alle Geflügelhalter werden weiterhin um Achtsamkeit gebeten, um ein mögliches, erneutes Auftreten der Geflügelpest effektiv zu bekämpfen.