Kranke Rollstuhlfahrer werden von Krankenkassen im Stich gelassen!

Die Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer können schon seit ca. 2 Jahren keine Kostendeckung mehr erzielen, wenn sie für die Kranken- und Ersatzkassen Krankenbeförderungen von nicht umsetzbaren Rollstuhlfahrern (Rolli-Beförderungen) durchführen.

Im Bereich der normalen sitzend Krankenbeförderung haben die Kassen u.a. mit dem LTV e.V. zwei Rahmenverträge vereinbart, die die Unternehmer in diesem Bereich sicherlich nicht reich machen, aber kostendeckend arbeiten lassen.

Bei den Rolli-Beförderungen weigern sich die Kranken- und Ersatzkassen allerdings seit mehreren Jahren beharrlich mit dem LTV e.V. einen Rahmenvertrag zu verhandeln. Stattdessen haben sie allen Unternehmern in Thüringen, die Rolli-Beförderungen durchführen, Einzelverträge angeboten oder besser gesagt diktiert, die für die Unternehmen keine auskömmlichen Vergütungen vorsehen. Ganz nach dem Motto: friss oder stirb. Mehrere Aufforderungen, mit uns einen Rahmenvertrag zu verhandeln, wurden stets zurückgewiesen.

Die Unternehmer müssen, für die rollstuhlgerechte Fahrzeugausstattung nach den anerkannten Regeln der Technik, Kosten zwischen 8.000 und 10.000 EUR zusätzlich gegenüber einem normalen Fahrzeug auf sich nehmen. Dieser höhere finanzielle Aufwand wird bei den Einzelverträgen der Kassen nur unzureichend berücksichtigt. Zudem entstehen zusätzliche Kosten beim Be- und Entladen der Rollstühle. Denn Rollstuhlfahrer werden in der Regel aus der Wohnung abgeholt, ins Fahrzeug gestellt und mit speziellen Sicherungssystemen mit dem Fahrzeug verbunden. Bei der Ankunft muss wieder entsichert und der Fahrgast beispielsweise zur jeweiligen Station ins Krankenhaus geschoben werden. Dies kann insgesamt pro Beförderungsauftrag zwischen 20 und 30 Minuten dauern. Diese Zeit wird von den Kassen nicht vergütet, obwohl die Unternehmer sowohl die Kosten für das Personal, als auch die Kosten für den Fahrzeugstillstand berechnen müssen.

Das Beklagenswerteste ist jedoch die in den Einzelverträgen vorgesehene Vergütung des Einsatzes einer zweiten Person, wenn Rollstühle samt Rollstuhlfahrer beispielsweise Treppen hochgetragen werden müssen. Dort sehen die Kassen eine Vergütung zwischen 10 und 15 EUR brutto vor. Selbst wenn wir nur von dem Mindestlohn in Höhe von 8,84 EUR je Stunde ausgehen, denn im Taxi- und Mietwagenbereich wird längst mehr vergütet, kann sich jeder vorstellen, dass zu diesen Vergütungen für die zweite Person kein Mindestlohn gezahlt werden kann. Zumal diese Vergütung nicht zeitbegrenzt ist. Der Unternehmer muss beispielsweise von den 10 EUR noch 19 % Umsatzsteuer und ca. 25 % Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Berufsgenossenschaftsbeiträge entrichten. Somit könnten Unternehmer unter der Voraussetzung, dass der Einsatz auch nur eine Stunde dauert, nur 6,48 brutto an die zweite Person vergüten, was nach dem Mindestlohngesetz ganz klar verboten ist.

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Zudem haben die ca. 120 Thüringer Rolli-Beförderer teilweise lange Anfahrten zu den Versicherten, die ebenfalls nicht vergütet werden. Die Kassen, die durch die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland Milliarden Überschüsse erzeugen, halten die Unternehmer an der kurzen Leine und nutzen die Kleinteiligkeit des Gewerbes massiv aus.

Aus diesen Gründen haben sich ein Großteil der Rolli-Beförderer aus Nordthüringen und einer aus Südthüringen dazu entschlossen, ihre Einzelverträge zum 31.12.2017 zu kündigen. Der LTV e.V. hat die Kassen aufgefordert sich an ihre Versicherten zu wenden, um die nötigen Beförderungen anderweitig zu organisieren. Weiterhin haben die Unternehmer ihre Kunden informiert und um Verständnis geworben.

Die teilweise schwerkranken Rollstuhlfahrer wenden sich derzeit mit großer Empörung über die Haltung der Kassen bzgl. der schlechten Vergütung an diese, um eine Lösung ab 01.01.2018 einzufordern. Dabei wird von den Kassen gegenüber den Versicherten teilweise zum Ausdruck gebracht, dass sie sich einfach um ein anderes Unternehmen kümmern sollen. Es würden angeblich genügend Vertragspartner zur Verfügung stehen. Andere Kassen teilen den Versicherten mit, dass sie bei vorheriger Auslage des Fahrpreises nur den bisherigen Vertragspreis zurückerstattet bekommen. Von der größten Thüringer Kasse wurde der Einsatz von Krankentransportwagen in Aussicht gestellt, ob das auf Dauer Sinnvoll ist bezweifeln wir.

Die Kassen reiten auf einem hohen Ross und treten ihre Versicherten sowie die Taxi- und Mietwagenunternehmen mit Füßen. Dies ist ein unhaltbarer Zustand. Zusätzlich ist es auch zu kurz gedacht, denn in den nächsten Jahren werden viele Thüringer Unternehmer, die qualitativ hochwertige Arbeit leisten, in den wohlverdienten Ruhestand gehen. Ob dann junge qualifizierte Unternehmer nachkommen liegt immer auch daran, ob in diesem Geschäftsbereich wirtschaftlich gearbeitet werden kann. Denn ein Unternehmen ist immer angehalten Gewinn zu erzielen.

Der Landesverband Thüringen des Verkehrsgewerbes (LTV) e.V., der u.a. ca. 350 Thüringer Taxi- und Mietwagenunternehmer vertritt, steht den Kassen für Verhandlungen zur Verfügung und ist auch bereit mit den Kassen bis zum Vertragsabschluss Übergangsregelungen zu schaffen.

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