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| | | | | Fr 13.07.2012 11:13 | | Eisenach - Die Stadt Eisenach wird die weitere Erstellung von Bescheiden bis zur Klärung des weiteren Vorgehens vorerst zurück stellen. Das teilt Oberbürgermeisterin Katja Wolf mit. Hintergrund ist ein gestern vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gefälltes Urteil. Demnach dürfen Städte und Gemeinden zwar Steuern auf privat veranlasste Übernachtungen erheben, nicht aber auf solche, die beruflich zwingend erforderlich sind.
«Wir werden die Urteilsbegründung abwarten und auf dieser Grundlage die betreffende Satzung der Stadt sorgfältig prüfen», so Katja Wolf. Denn diese trennt hinsichtlich der Abgabe nicht zwischen privat veranlassten oder beruflich bedingten Übernachtungen. Um das weitere Vorgehen abzustimmen und mögliche Alternativen zu prüfen, soll es auch Gespräche mit anderen betroffenen Städten in Thüringen geben.
Die betroffenen Beherbungsbetriebe erhalten in den nächsten Tagen eine Mitteilung zum weiteren Vorgehen. Die Stadt Eisenach erhebt seit 1. Januar 2012 die so genannte «Bettensteuer» (Tourismusförderabgabe für Übernachtungen in der Stadt Eisenach). Je nach Art und Klassifizierung der Unterkunft beträgt diese zwischen 1 und 2 Euro je Übernachtung und Gast. (pm/stv/rbr) | |
| V.i.S.d.P.: Rainer Beichler |
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