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Steuern und Abgaben 2012
Di 07.08.2012 10:20
 Fälligkeitsdatum am 15. August beachten
Eisenach - Die Stadtverwaltung möchte alle Steuerpflichtigen daran erinnern, dass die Zahlungen für das dritte Quartal 2012 am 15. August fällig sind. Dies betrifft die Steuerarten Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr.

Bei der Überweisung oder Einzahlung ist unbedingt die Steuer- bzw. Gebührennummer anzugeben. Wurde eine Einzugsermächtigung erteilt, ist auf ausreichende Kontodeckung zu achten. Sollte sich die Kontonummer geändert haben, so ist dieses bitte der Steuerabteilung rechtzeitig vor dem Steuertermin mitzuteilen.

Bei nicht fristgerechter Zahlung wird das Mahnverfahren durch die Stadtkasse eingeleitet. Damit werden Mahngebühren und eventuelle Säumniszuschläge als zusätzliche Kosten berechnet. Um dies zu vermeiden bittet die Stadtverwaltung daher alle Selbstzahler, die fälligen Steuern und Abgaben pünktlich zu überweisen. In den Fällen, in denen Abbuchungsermächtigungen erteilt worden sind, erfolgt die automatische Abbuchung zum jeweiligen Fälligkeitstermin.

Zu beachten ist, dass die Steuerabteilung der Stadt Eisenach nur noch dann neue Steuerbescheide verschickt, wenn sich gegenüber dem letzten Bescheid Änderungen ergeben haben. Für alle Steuerpflichtigen, die keinen neuen Steuerbescheid erhalten haben, gelten also weiter die zuletzt erhaltenen Bescheide - solange der Betrag unverändert bleibt. Dies betrifft die Steuerarten Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer sowie die Veranlagung zur Straßenreinigungsgebühr. (pm/stv/rbr)

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