Abfallwirtschaftszweckverband: Mögliche Gewinnausschüttung hat keinen Einfluss auf Höhe der Abfallgebühren

Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf informiert über eine mögliche Gewinnausschüttung und deren Hintergründe. Anlass ist die aktuelle Diskussion über den Haushalts- und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftszweckverbandes (AZV). Dem AZV gehören als Mitglieder der Wartburgkreis und die Stadt Eisenach an.

Der Haushalts- und Wirtschaftsplan des AZV wird derzeit diskutiert. Im Fokus steht unter anderem eine mögliche Gewinnausschüttung des Zweckverbandes an die Mitglieder.

Wenn wir Geld aus dem AZV entnehmen, heißt das nicht, dass die Abfallgebühren erhöht werden. Beides hat miteinander nichts zu tun, betonte Oberbürgermeisterin Katja Wolf heute (27. Januar) in einem Pressegespräch.

Die Stadt Eisenach hat im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 eine Gewinnausschüttung in Höhe von 490.000 Euro eingeplant. Ob und in welcher Höhe dies realisiert wird, muss im Laufe des Jahres besprochen werden. Berücksichtigt wird das vorliegende Gutachten, es erfolgt außerdem eine Abstimmung mit der Kommunalaufsicht sowie Gespräche mit dem Wartburgkreis und der Verbandsführung des AZV in den Verbandsgremien.

Abfallgebühren bleiben stabil

Die Abfallgebühren würden trotzdem stabil bleiben. Gewinnausschüttungen dürfen auf keinen Fall zu Lasten der Bürger gehen, ist oberster Grundsatz von Katja Wolf.

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Dieser Rückschluss ergibt sich aus dem vorliegenden Gutachten der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde des Landes. Diese führte bereits im Rahmen einer Stellungnahme im Februar 2016 aus, dass der finanziell gut aufgestellte AZV die Gewinne, die nicht für den laufenden Betrieb benötigt werden, an die Verbandsmitglieder abführen kann. Auch das durch den AZV in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich eine laufende Ausschüttung von Gewinnen möglich ist. Rechtliche Vorgaben müssen natürlich beachtet werden.

Hintergrund ist, dass sich die ausschüttbaren Gewinne aus der zulässigen Verzinsung des Kapitals ergeben, das die Verbandsmitglieder einst in den Verband eingebracht haben. Diese Gewinne sind in der Vergangenheit nicht an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet, sondern im Verband belassen worden.

Es handelt sich hier also um Gelder, die – bei entsprechender Kapital- und Liquiditätsausstattung des Verbandes – den Verbandsmitgliedern (Wartburgkreis und Stadt Eisenach) zustehen, da sie ihr Kapital ja auch in den Verband eingebracht haben, erklärte Oberbürgermeisterin Katja Wolf.

Diese Überschüsse dürfen – so regeln es abgaberechtliche Vorschriften – auch nicht zum Senken der Abfallgebühren eingesetzt werden. Insofern hat eine entsprechende Ausschüttung dieser Gewinne keinerlei Auswirkungen auf die Gebührenhöhe, auch nicht im Hinblick auf eine mögliche Gebührensenkung.

Die genannten Überschüsse sind über Jahre nicht an die Verbandsmitglieder ausgeschüttet worden, so Katja Wolf.

Stattdessen hat der AZV Eigenkapital in Millionenhöhe. Diese Summen sind und waren zu keiner Zeit für den laufenden Betrieb des AZV notwendig.