Abschiebepraxis unverändert, weil Rechtsgrundlagen fehlen

Künftig soll es laut Aussage von Innenminister Dr. Holger Poppenhäger (SPD) und Migrationsminister Dieter Lauinger (Bündnis 90 / Die Grünen) den Landkreisen möglich sein, Abschiebungen selbst zu organisieren oder das Landesverwaltungsamt dafür als Servicestelle in Anspruch zu nehmen. In der Ausländerbehörde des Wartburgkreises hat sich aber aktuell an der bisherigen Praxis kaum etwas geändert. „Wir haben eine Ankündigung, aber keine Rechtsgrundlage“, so Landrat Reinhard Krebs. Nach wie vor gilt die Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten im Geschäftsbereich des Innenministeriums von 2008. Und demnach ist das Landesverwaltungsamt für die organisatorische Vorbereitung der Abschiebung von Ausländern mit Ausnahme der Beschaffung von Heimreisedokumenten zuständig. „Wenn die Zentrale Abschiebestelle den Startschuss für die Abschiebung nicht gibt, kann auch nicht abgeschoben werden. Land und Kommunen sitzen dabei in einem Boot“, so Krebs weiter. Die Ausländerbehörde des Wartburgkreises gibt nach wie vor die Verfahren der vom Bundesamt für Migration abgelehnten Asylbewerber an das Landesverwaltungsamt, sobald die notwendigen Ausweispapiere beschafft und abschiebungsverhindernde Härten wie Krankheit oder Schwangerschaft ausgeschlossen wurden. Dann ist das Landesverwaltungsamt für die vorbereitende Organisation der Abschiebung zuständig. Das Einzige, was sich an der bisherigen Praxis tatsächlich geändert hat, ist, dass die sogenannte Doppelprüfung, also die nochmalige Prüfung der vom Landkreis gemeldeten Abschiebungen durch das Landesverwaltungsamt nun entfällt und nur noch die für die Abschiebung erforderlichen Unterlagen nach Weimar übersandt werden.

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