Am 1. Januar 2013 geht das Nationale Waffenregister an den Start

Das Nationale Waffenregister (NWR) nimmt planmäßig am 1. Januar 2013 seinen Betrieb auf.
Mittlerweile haben die Waffenbehörden in den Ländern und Kommunen alle ihre relevanten Datenbestände erfolgreich an das Nationale Waffenregister übermittelt. Im Rahmen eines Probebetriebs konnten sich nicht nur teilnehmende Waffenbehörden von der Funktionsweise überzeugen, im Dezember wurde die Stabilität und Zuverlässigkeit des Registers auch von abfragenden Polizei- und Sicherheitsbehörden erprobt.

Bereits am 19. November 2012 hat Bundesinnenminister Dr. Friedrich das NWR in Berlin vorgestellt:
„Das gab es bisher nicht“, erläuterte er, „das Nationale Waffenregister leistet einen sehr konkreten Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit, z.B. durch vereinfachte, komplexe, deutschlandweite Recherchen. Durch das Nationale Waffenregister wird die Polizei bundesweit nachprüfen können, wer welche Waffe legal besitzt. Aufbau und Betrieb des NWR werden einen Modernisierungsschub im gesamten Bereich des Waffenwesens bewirken und eine höhere Qualität und Verlässlichkeit und vor allem Aktualität der Daten und Verwaltungsvereinfachungen sicherstellen.“

Erstmals können mit Hilfe des NWR auch verlässliche Angaben zur Zahl der legal im Privatbesitz befindlichen Waffen in Deutschland gegeben werden. Nach einer ersten Auswertung beläuft sich diese Zahl auf knapp 5,5 Millionen und damit am unteren Ende der bisher in der Öffentlichkeit diskutierten, nichtamtlichen Schätzungen, die zwischen fünf und über zehn Millionen schwankten.

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