Anträge für Zuschüsse an kulturelle Vereine können in diesem Jahr noch bis 31. März gestellt werden

Die Kulturvereine der Stadt Eisenach können für das Jahr 2017 noch bis zum 31. März Anträge auf eine Förderung bei der Stadt stellen. Der Stadtrat hat dafür die Abgabefrist einmalig verlängert. Laut der städtischen Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung wäre diese Frist bereits am 30. November 2016 abgelaufen.

Die Kulturvereine der Stadt Eisenach sollen trotz schwieriger Haushaltssituation im Lutherjahr 2017 Anträge auf Fördergelder stellen können, betont Oberbürgermeisterin Katja Wolf und begrüßt den Stadtratsbeschluss zur Fristverlängerung.

Allein aus der Änderung der Antragsfrist entsteht jedoch kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln. Die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung ist der Rahmen, nach dem die Stadt Eisenach hier tätige Künstlerinnen und Künstler, kulturelle Vereinigungen und Initiativen des kulturellen Lebens unterstützt. Sie gewährt unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Zuwendungen. Zuschüsse können gezahlt werden für kulturelle oder künstlerische Vorhaben und Projekte, die das Kulturangebot in der Stadt Eisenach bereichern und die für alle Bürger zugänglich sind. Besonders gefördert werden Projekte der Kinder- und Jugendarbeit und solche, die die städtepartnerschaftlichen Beziehungen Eisenachs vertiefen helfen.

Auf der Internetseite der Stadt Eisenach – www.eisenach.de -, im Bereich Kultur, unter Kulturförderung ist die Richtlinie zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung nachzulesen, dort sind auch Antragsformulare zum Ausdrucken hinterlegt. Beim Einreichen eines Antrages sind die Satzung des Vereines, die schriftliche Bescheinigung der Registrierung beim Registergericht sowie die schriftliche Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit des Vereins beizufügen.

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