Auskünfte zu persönlichen Daten – Widerspruch ist möglich

Die Stadtverwaltung Eisenach informiert mit Blick auf die bevorstehenden Wahlen nochmals alle Einwohnerinnen und Einwohner, dass laut Gesetz grundsätzlich in beschränktem Umfang personenbezogene Daten unter andere m an Parteien, Wählergruppen, parlamentarische und kommunale Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und andere Medien weiter gegeben werden dürfen.

Zulässig ist beispielsweise, sechs Monate vor allgemeinen Wahlen Auskünfte an Parteien und Wählergruppen über Wahlberechtigte zu geben – insbesondere über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden.

Alle Betroffenen haben jedoch das Recht, Widerspruch gegen die Weitergabe ihrer vorgenannten personenbezogenen Daten einzulegen. Um der Weitergabe der Daten zu den unmittelbar bevorstehenden Wahlen in diesem Jahr zu widersprechen, empfiehlt es sich, in den nächsten Tagen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eisenach, Markt 22, Erdgeschoss, vorzusprechen.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Freitag 7.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Samstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr