Bäume dürfen nicht mehr gefällt werden

Vom 1. März bis 30. September dürfen keine Bäume gefällt oder Büsche stark gelichtet werden. Darauf weist das Umweltamt der Stadtverwaltung hin. Geregelt ist dies im Bundes-Naturschutzgesetz. Demnach dürfen Bäume außerhalb des Waldes, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nicht abgeschnitten oder wesentlich zurückgestutzt werden. Erlaubt sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs der Pflanzen zu beseitigen.
Grund für das Verbot ist, dass sich in den Gehölzen Niststätten von Vögeln befinden können. Da alle europäischen Vogelarten unter besonderem Schutz stehen, dürfen ihre Nester nicht beschädigt oder entfernt werden, noch darf durch übermäßigen Strauchschnitt der Lebensraum der Vögel zerstört werden.

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