Beantragung der Briefwahlunterlagen auch per Internet möglich

Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert: Das Verfahren eines elektronischen Antrags auf Übersendung der Briefwahlunterlagen wurde schon zur letzten Bundestagswahl vielfach genutzt und hat sich bewährt. Dieses Verfahren ist auch für die Bundestagswahlen 2017 auf der Internetseite des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de aktiviert.

Hat die für den Wahlberechtigten zuständige Gemeindebehörde die Verbindung zur Internetseite des Landeswahlleiters hergestellt, können Wahlberechtigte den Vordruck zur Beantragung des Wahlscheines nutzen und ihren Wahlschein sowie die Briefwahlunterlagen über Internet beantragen. Darüber hinaus bieten viele Gemeinden diesen Service auch auf ihren eigenen Gemeindeinternetseiten an.

Mit der Briefwahl wird letztlich allen wahlberechtigten Staatsbürgern/innen die Möglichkeit eröffnet, ihr Wahlrecht auszuüben. Ein/e Wahlberechtigte/r, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein zur Ausübung der Briefwahl.

Neben der schriftlichen Möglichkeit (per Post, Telegramm, Fernschreiben oder Telefax), besteht somit auch mittels elektronischer Beantragung der Briefwahlunterlagen, an der Briefwahl teilzunehmen, so der Landeswahlleiter Günter Krombholz.

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