Briefwahllokal öffnet am Montag, 10. August

Die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 30. August sind an alle Wahlberechtigten verschickt. Wer seine Stimmen schon vor dem Wahlsonntag per Briefwahl abgeben will, kann dies ab Montag, 10. August tun. Dann öffnet das Briefwahllokal in der Stadtverwaltung am Markt 2 (1. Etage, Raum 122). Das Büro ist barrierefrei zu erreichen.
Es wird bis zum 28. August zu folgenden Zeiten geöffnet sein: montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 16 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr.

Wer hier wählen möchte, soll die Wahlbenachrichtungen und einen Ausweis mitbringen.
Ebenfalls möglich ist es, die Briefwahlunterlagen per Internet anzufordern. Dazu muss ein Wahlschein beantragt werden und zwar auf www.eisenach.de/wahlen.

Was muss ich tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigungskarte noch nicht erhalten habe?
Der Landeswahlleiter Günter Krombholz informiert:

Jeder wahlberechtigte Bürger Thüringens muss seine Wahlbenachrichtigungskarte für die Wahl des 5. Thüringer Landtags bis spätestens 9. August 2009 erhalten haben.

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Wenn dies nicht der Fall ist und Sie glauben, im Freistaat Thüringen wahlberechtigt zu sein, sollten Sie sich auf jeden Fall mit der Gemeindebehörde (Wahlamt) am Ort der Hauptwohnung in Verbindung setzen. Dort kann nachgeprüft werden, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind und ggf., warum Ihre Wahlbenachrichtigung Sie noch nicht erreicht hat.

Wer (noch) nicht im Wählerverzeichnis steht, kann Einspruch erheben und die Aufnahme beantragen. Das ist allerdings nur bis Freitag, den 14. August 2009 möglich.

Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen hat, sie aber nicht mehr findet, kann getrost den Wahltag abwarten. Denn die Wahlbenachrichtigungskarte ist hilfreich fürs Wählen, muss aber nicht unbedingt ins Wahllokal mitgebracht werden. Die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ist in diesem Fall dagegen zwingend erforderlich.

Der Personalausweis oder Reisepass sollte mit der Wahlbenachrichtigungskarte im Regelfall ohnehin ins Wahllokal mitgenommen werden, um einen reibungslosen Ablauf bei der Ausgabe der Wahlunterlagen zu gewährleisten.

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