Bund startet Sanierungsprogramm für kommunale Einrichtungen

Mit einem neuen Programm fördert der Bund kommunale Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur. Bis 2018 werden insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Sanierung der sozialen Infrastruktur in Städten und Gemeinden zu unterstützen. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

„Viele Kommunen haben großen Sanierungsbedarf bei ihren kommunalen Einrichtungen,“ so der Thüringer Haushaltspolitiker Christian Hirte (CDU). Daher haben wir uns dafür eingesetzt, dass aus dem 10-Milliarden-Euro-Zukunftsinvestitionspaket Mittel für die Kommunen bereitgestellt werden. Damit können jetzt wichtige Aufgaben der Stadtentwicklung vor Ort angegangen werden.“

Wichtig war für Hirte vor allem, „dass auch finanzschwache Kommunen profitieren können.“ Liegt eine kommunale Haushaltsnotlage vor, übernimmt der Bund bis zu 90% der förderfähigen Kosten.

Mit dem Programm sollen investive Projekte mit besonderer, auch überregionaler Bedeutung, und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil) -entwicklungspolitik gefördert werden. Die Vorhaben sollen auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen. Förderfähig sind investive und investitionsvorbereitende Projekte z.B. öffentlich genutzte Sportplätze nebst baulicher Nebenanlagen, Turnhallen, von Vereinen genutzte kommunale Sportstätten, öffentlich genutzte Schwimmhallen sowie Jugend- und Kultureinrichtungen.

Hintergrund:
Das neue Bundesprogramm ist Teil des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung, welches mit dem ersten Nachtragshaushalt 2015 verabschiedet wurde. Interessierte Städte und Gemeinden sind aufgerufen, bis 13. November 2015 Projekte beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen. Die Auswahl und Vergabe der Fördermittel soll Anfang des Jahres 2016 erfolgen. Das Programm wird einmalig durchgeführt. Die Förderprojekte werden in den Jahren 2016 bis 2018 umgesetzt.

Alle weiteren Einzelheiten, unter anderem zu den förderfähigen Maßnahmen, können dem Projektaufruf entnommen werden, der unter folgender Internetadresse abgerufen werden kann: www.bbsr.bund.de.