Bussard mit Nachweis auf Geflügelpest gefunden

Nachdem am 3. Februar bei einem an der Kläranlage des Trink- und Abwasserverbandes Eisenach-Erbstromtal in Stedtfeld aufgefundenen Bussard ein Nachweis von aviärer Influenza – Geflügelpest Wildvogel (HPAIV H5N8) amtlich festgestellt wurde, erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises/der kreisfreien Stadt Eisenach am 6. Februar eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest (A46-508.119-hä-02.17).

Im festgelegten Sperrbezirk (1 km Radius um den Fundort des Bussards) und Beobachtungsgebiet (Eisenacher Stadtteile Stedtfeld, Hörschel, Neuenhof, Wartha sowie die Gemeinde Krauthausen mit den Ortsteilen Krauthausen, Pferdsdorf-Spichra, Deubachshof) sind die in der Verfügung A46-508.119-hä-02.17 angeordneten Maßnahmen zu befolgen. Eine der Maßnahmen beinhaltet, dass Hunde und Katzen im Dreikilometerradius um den Fundort des positiv auf Geflügelpest (HPAIV H5N8) getesteten Wildvogels an der Leine zu führen sind.

Seit Auftreten der Geflügelpest in Deutschland ab Ende Oktober 2016 hat sich die Gefährdungslage für Geflügelhaltungen auch in Thüringen deutlich erhöht. Mit den massiven Nachweisen von HPAIV H5N8 in der Wildvogelpopulation in Deutschland und ganz Europa ist bestätigt, dass Wildvögel an dem derzeit seuchenhaft verlaufenden Auftreten der Geflügelpest in Europa beteiligt sind. Eine weitere Ausbreitung des gefährlichen HPAIV H5N8 über Wildvögel über weite Strecken in alle Regionen Thüringens ist zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infektion in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich gestiegen. Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für private und gewerbliche Geflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung besteht, zwingend geboten. Dies wurde in der Verfügung A46-508.119-hä-01.17 vom 30.01.2017 bereits angeordnet.

Die Texte der öffentlichen Bekanntmachungen können auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ und im Kreisjournal Nr. 3 vom 14. Februar 2017 nachlesen werden.

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