Das Jugendamt informiert: Neue Unterhaltsbeträge für Kinder

Die Mindest-Unterhaltssätze für Kinder haben sich erhöht. Kinder bis zum 6. Lebensjahr erhalten 281 Euro, bis zum 12. Lebensjahr 322 Euro und ab 12. Lebensjahr 377 Euro. Die Sätze stiegen somit um 2 bis 12 Euro. Die Änderungen traten am 1. Januar in Kraft.
Gleichzeitig wurde das Kindergeld für das 1. und 2. Kind auf 164 Euro, für das 3. Kind auf 170 Euro und ab dem 4. Kind auf 195 Euro erhöht. Das anteilige Kindergeld ist (meist hälftig) von dem jeweiligen Unterhaltsbetrag abzusetzen.
Wer auf der Grundlage von Prozenten des Mindestunterhalts Kindesunterhalt bezahlt, muss diese Änderung beachten.

Da der Unterhaltsvorschuss mit dem vollen Kindergeld für ein 1. Kind verrechnet wird, bekommen alle Kinder, denen dieser Vorschuss zusteht, monatlich rund 10 Euro weniger. Die entsprechenden Bescheide werden in den nächsten Tagen versandt.

Unterhaltsberechtigte bis zum 21. Geburtstag oder deren gesetzliche Vertreter können sich im Jugendamt darüber beraten lassen, welche Unterhaltsansprüche sie haben und wie sie diese geltend machen können. Das städtische Jugendamt ist nur für Personen mit Wohnsitz in Eisenach zuständig.
Unterhaltspflichtige erhalten auf Anfrage beim Jugendamt Auskunft, in welcher Höhe sie entsprechend des bestehenden Unterhaltstitels (z.B. Urteil, Urkunde, Vergleich) ab 1. Januar den monatlichen Unterhalt zu zahlen haben. Unterhaltszahlungen entsprechend dem Einkommen werden im Jugendamt für Unterhaltspflichtige nicht berechnet!

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