Diskussionsforum zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Innen- und Kommunalausschuss des Thüringer Landtages hat gestern beschlossen, die Gesetzentwürfe der CDU sowie der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Feiertagsgesetzes im Diskussionsforum des Thüringer Landtags zu veröffentlichen und somit den Thüringerinnen und Thüringern die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Meinungen in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, informiert der Vorsitzende des Ausschusses, Steffen Dittes (DIE LINKE).

Die gesetzliche Verankerung von Gedenktagen, die einen sowohl historischen als auch aktuell gesellschaftspolitischen Hintergrund haben, muss Gegenstand einer öffentlichen Erörterung sein, die sich nicht nur auf das Parlament selbst beschränken darf. Gerade ein Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts braucht neben der gesetzlichen Grundlage auch eine gesellschaftliche Verankerung, damit mit dem Gedenktag auch die gesellschaftliche Debatte in Zukunft als Ausdruck einer aktiven Aufarbeitungs- und Erinnerungspolitik Fuß fassen kann. Es ist daher nur folgerichtig, bereits den zugrunde liegenden Gesetzentwurf öffentlich zu diskutieren, so Dittes.

Das Thüringer Feiertagsgesetz wurde im vergangenen Jahr mit der Verabschiedung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes novelliert. Damit fand erstmals ein Gedenktag, hier der 8. Mai anlässlich der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkriegs in Europa, Eingang in das Gesetz. Weitere Gedenktage wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen. Durch ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes soll neben dem 8. Mai mindestens ein weiterer Gedenktag in das Thüringer Feiertagsgesetz aufgenommen werden. Zu diesem Zweck hat zunächst die Fraktion der CDU im Oktober 2015 einen Gesetzentwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes eingebracht. Dieser sieht vor, dass der 18. März, der 17. Juni, der 25. Oktober sowie der 9. November als Gedenktage im Gesetz verankert werden. Die Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben ihrerseits einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Gedenktags für die Opfer des SED-Unrechts vorgelegt, der den 17. Juni als Gedenktag vorsieht.

Der Ausschuss hat neben der Veröffentlichung der Gesetzentwürfe im Diskussionsforum auch die Durchführung einer schriftlichen Anhörung von 28 Sachverständigen beschlossen. Die Auswertung des Forums und der Anhörung soll in der Sitzung am 12. April 2016 erfolgen.

Ziel des Ausschusses ist es, die Gesetzentwürfe zeitlich so zu beraten, dass der 17. Juni bereits in diesem Jahr als gesetzlich verankerter Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts begangen werden kann, sagte Dittes abschließend.

Das Diskussionsforum des Thüringer Landtags ist unter https://forum-landtag.thueringen.de/ zu erreichen. Die Veröffentlichung der Gesetzentwürfe erfolgt spätestens am 14. März 2016.

Anzeige
Anzeige