Ehrenamtsförderung im Wartburgkreis – Antragsfrist endet bald

Noch bis zum 30. Juni besteht die Möglichkeit, Anträge zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit im Wartburgkreis zu stellen.

Vereine, Verbände sowie Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften, Stiftungen, Initiativgruppen und Körperschaften des öffentlichen Rechts im Wartburgkreis können eine Förderung für ehrenamtliche Arbeit beantragen.

Die Zuwendungsempfänger sollen dabei unterstützt werden, in ihrem Zuständigkeitsbereich das ehrenamtliche Engagement zu fördern und zu würdigen. Zuwendungen werden insbesondere gewährt für:

  • Maßnahmen, die dazu dienen, Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes zu fördern,
  • die Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden,
  • Würdigungen ehrenamtlich Tätiger,
  • die Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die der ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind,
  • die Förderung der Entwicklung und Betreuung von Vernetzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit,
  • die Förderung von Modellprojekten.

Die Anträge sind an das Landratsamt Wartburgkreis, Büro des Landrates, Erzberger Allee 14 in 36433 Bad Salzungen zu richten. Jedem Antrag ist eine aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes als Nachweis der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Für Fragen steht das Büro des Landrates, Frau Fischer, unter Tel. 03695-615105 oder per E-Mail an marlen.fischer@wartburgkreis.de gern zur Verfügung.

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