Einwohnerbefragungen ab sofort in Eisenach möglich

Der Eisenacher Stadtrat hat beschlossen, dass zukünftig zu bestimmten Themen Befragungen der Einwohner möglich sind. Das betrifft Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt, für die der Stadtrat zuständig ist. Das Ergebnis einer Einwohnerbefragung ist rechtlich nicht bindend, soll dem Stadtrat aber bei seiner Entscheidungsfindung helfen. Nähere Informationen zum Thema Einwohnerbefragungen regelt eine Satzung. Der Text ist im Internet nachzulesen: www.eisenach.de – Menüpunkt “Bürgerservice”, Rubrik “Ortsrecht”.

Eine Befragung der Einwohner kann entweder vom Stadtrat beschlossen oder von den Einwohnern selbst verlangt werden (mindestens vier Prozent der Eisenacher Einwohner). Für die Befragung gelten bestimmte Regeln. So sind ausschließlich Fragen zu formulieren, die mit “Ja” oder “Nein” zu beantworten sind. Gegenstand und Anlass der Befragung sind zu erläutern. In der Satzung ist darüber hinaus geregelt, welche Befragungen unzulässig sind, wer an einer Einwohnerbefragung teilnehmen darf und wie genau ein solches Verfahren ablaufen muss. Um das Verfahren zu erleichtern, gibt es bei der Stadtverwaltung amtliche Vordrucke für die Einwohnerbefragung.