Eisenacher Gäste zahlen ab Januar Bettensteuer

Bereits im Juni dieses Jahres wurde vom Eisenacher Stadtrat die Satzung zur Erhebung einer Tourismusförderabgabe für Übernachtungen beschlossen. Nunmehr veröffentlicht, tritt die nächste und damit bereits die fünfte tourismusfeindliche Steuer in Thüringen, zum 01. Januar 2012 in Eisenach in Kraft.

Reflektierend auf die Klassifizierungsstufen der Deutschen Hotelklassifizierung wird die sogenannte Tourismusförderabgabe pro Gast und Übernachtung erhoben. So sollen nach der Jahreswende Eisenacher Gäste bei Übernachtungen in Pensionen und Ferienwohnungen 1,00 Euro Tourismusabgabe bezahlen. Bei einer Hotelübernachtung bis zum 3-Sterne-Segment wird 1,50 Euro fällig. Tiefer in die Tasche greifen müssen Hotelgäste ab einer Klassifizierung mit 4 Sternen. Für jede Übernachtung werden hier 2,00 Euro zusätzlich verlangt.

Die Mehreinnahmen aus der Tourismusförderabgabe von geschätzten 350000 Euro im Jahr sollen, nach Aussage der Stadt Eisenach, insbesondere für die Bezuschussung der Eisenacher Tourismusgesellschaft verwendet werden.

«Wieder einmal soll der Gast herhalten, die finanzielle Situation der Kommunen aufzupolieren. Ganz besonders erschreckend und rechtlich völlig haltlos bei der Eisenacher Satzung jedoch ist, das die Bettensteuer an den Einstufungen der Deutschen Hotelklassifizierung festgemacht wird», kritisiert Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen.

«Insbesondere dieses Kriterium wird jetzt rechtlich geprüft werden. Wer bestimmt denn die Gleichwertigkeit zwischen klassifizierten und nicht klassifizierten Hotels? Dies kann nur nach den festgeschriebenen Kriterien der Deutschen Hotelklassifizierung erfolgen und damit durch die Klassifizierungsgesellschaft», so Ellinger. «Ferner kann wohl kaum angehen, dass eine freiwillige Klassifizierung, die die Qualität im Tourismus manifestiert, nunmehr als Kriterium für eine ohnehin rechtlich fragliche Abgabe herhalten soll.»

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