Eisenacher Haushaltssicherungskonzept genehmigt

Das Landesverwaltungsamt hat jetzt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Eisenach genehmigt. «Damit haben wir zumindest die erste Hürde überwunden», sagt Eisenachs Oberbürgermeisterin Katja Wolf. Jetzt müsse es darum gehen, auch mittel- und langfristig die Leistungsfähigkeit der Stadt wiederherzustellen. Dabei sei Eisenach auf die Unterstützung des Landes angewiesen. «Das Land ist in der Verantwortung, die weitere Entwicklung der Stadt zu ermöglichen.»

Die Genehmigung enthält darüber hinaus weitere Punkte: So muss die Stadt über den Erfolg der im Konzept enthaltenen Konsolidierungsmaßnahmen an das Landesverwaltungsamt berichten. Weiter heißt es in dem Schreiben: Sobald der Stadtrat über die Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer beschlossen hat, sind diese Beschlüsse ebenfalls umgehend vorzulegen. Auch das Thema «Aufgabe der Kreisfreiheit» ist Bestandteil der Genehmigung. Fortlaufend, erstmalig zum 30. April 2013, und dann halbjährlich, muss die Stadt dem Landesverwaltungsamt über erste Verfahrensschritte und Ergebnisse zum Thema berichten.

Haushaltssicherungskonzept (HSK):
Das städtische Konzept, das den Zeitraum 2012 bis 2022 umfasst, ist im Eisenacher Stadtrat am 26. September beschlossen worden. Es enthält unter anderem eine Ursachenanalyse, eine Darstellung über die Entwicklung der Haushaltswirtschaft in den Jahren 2010 und 2011, eine Finanzprognose und eine Ermittlung des Konsolidierungsbedarfs. Wichtiger Bestandteil sind außerdem die Handlungs- und Maßnahmevorschläge, wie die dauernde Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden kann. Das Konzept ist durch die Kommunalaufsicht, also das Landesverwaltungsamt in Weimar, geprüft und genehmigt worden.

Das vollständige HSK kann auf der städtischen Internetseite www.eisenach.de unter dem Menüpunkt Bürgerservice – Haushaltssicherungskonzept eingesehen werden.