Eisenacher Stadtrat beschließt Nahverkehrsplan 2017-2022

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Der Eisenacher Stadtrat hat in seiner gestrigen Sitzung (5. September) mit großer Mehrheit die Fortschreibung des Nahverkehrsplanes Stadt Eisenach/Wartburgkreis beschlossen. Der Plan umfasst die Jahre 2017 bis 2022. Der Wartburgkreis hatte den Nahverkehrsplan im August im Kreistag abgesegnet.

Das 244 Seiten lange Dokument umfasst neben gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben eine Bestandsaufnahme des Verkehrsnetzes, der Einwohner, der Pendlerbeziehungen, Schulstandorte und weiterer Parameter. Aufgelistet ist weiterhin das Angebot des Öffentlichen Personennahverkehrs in der Stadt Eisenach und dem Wartburgkreis. Dazu gehören unter anderem neben der baulichen Infrastruktur (Bahnhöfe, Betriebshöfe) auch der Fahrzeugbestand und die Nachfrage nach Stadtbussen und Regionalbussen. Der Nahverkehrsplan listet auf, welche Anforderungen in den kommenden Jahren an den Stadtbus- und den Regionalbusverkehr gestellt werden und wie das Angebot in der Stadt Eisenach und im Wartburgkreis aussehen muss, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Ein Beispiel für die Stadt Eisenach ist das im Nahverkehrsplan genau festgelegte Anforderungsprofil für die Kernstadt und die Ortsteile. Aufgeschrieben wurden unter anderem die jeweilige Entfernung zur Haltestelle, die Erreichbarkeit der Innenstadt, Verkehrszeiten und die Qualität der Haltestellen. Außerdem soll das Marketing der neuen Dachmarke „Wartburg mobil“ ein wichtiges Thema beim Sprung zum Verkehrsmittel Nummer eins in Eisenach werden. Was künftig weitere Fahrgäste bescheren soll, benennt die Stadt im Nahverkehrsplan unter dem Titel „Weiterführenden Überlegungen“. Dabei sind Arbeitsaufträge formuliert, die in Zukunft deutlichere Veränderungen und Auswirkungen haben könnten: unter anderem die Ausweitung des Wochenangebotes, mehr Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) in den Abendstunden, die ÖPNV-Erreichbarkeit im Südviertel für Anwohner und Touristen verbessern und den Grundbedarf in den Ortsteilen absichern. Diese Arbeitsaufträge sollen geprüft und bewertet werden.

Bürgerinnen und Bürger der Stadt Eisenach und des Wartburgkreises sowie Städte und Gemeinden im Wartburgkreis, der Fahrgastbeirat, benachbarte Aufgabenträger, die Thüringer Nahverkehrsservicegesellschaft und sonstige Institutionen hatten im Vorfeld die Möglichkeit, sich an einem Anhörungsverfahren zu beteiligen. 41 Stellungnahmen mit weit mehr als 150 Hinweisen, Forderungen und Vorschlägen sind eingegangen. Diese wurden geprüft, bewertet und hatten entsprechenden Einfluss auf den nun beschlossenen Plan.

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Der Nahverkehrsplan ist ab sofort im Internet verfügbar (www.eisenach.de – Rubrik „Rathaus“ – Menüpunkt „Satzungen/Konzepte/B-Pläne“ – „Konzepte“) und kann dort eingesehen und heruntergeladen werden.

Personennahverkehrsgesellschaften haben fusioniert und werden zu einer gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts
Bereits im März hatten Stadtrat und Kreistag beschlossen, die beiden Personennahverkehrsgesellschaften (PNG / Bad Salzungen und KVG / Eisenach) zu fusionieren. Seit Mitte August heißt die neue Gesellschaft PNG / Personennahverkehrsgellschaft Bad Salzungen mbH. Festgelegt worden war darüber hinaus, dass die PNG in eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts (gkAöR) umgewandelt wird. Die gkAöR trägt den Namen „Verkehrsunternehmen Wartburgmobil“ (VUW). Die Konzessionen für den Stadtbusverkehr gehen auf die neu gegründete Anstalt über, der Stadtverkehr ist damit sichergestellt. Im Verwaltungsrat der neuen VUW sitzen als Vertreter der Stadt Eisenach Ottomar Schäfer (CDU) und Thomas Bauer (DIE LINKE).

Um den notwendigen Beschluss der Satzung der gemeinsamen Anstalt öffentlichen Rechts zwischen Wartburgkreis und Stadt Eisenach wurde im Stadtrat heftig gerungen. Es wurden mehrere rechtliche Bedenken vorgebracht und bevor es zu einer Abstimmung kam, während einer halbstündigen Auszeit erneut über die Satzung diskutiert. Die Satzung wurde letztlich mit 22 Ja-, vier Nein-Stimmen und drei Enthaltungen beschlossen.

Allerdings ist ein neuer Passus hinzugefügt worden. Dieser besagt, dass in der Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der gkAöR die im Stadtrat vorgebrachten rechtlichen Bedenken berücksichtigt werden. Oberbürgermeisterin Katja Wolf und Landrat Reinhard Krebs sollen darüber hinaus eine erste Änderungssatzung zur Satzung beraten, eben wegen der angemeldeten Bedenken. Zu den rechtlichen Bedenken gehören beispielsweise der Verzicht auf bestimmte Mitbestimmungsrechte des Stadtrates oder der gedeckelte Nachschuss des Wartburgkreises bis zu einer festgelegten Summe.

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