Eisenacher Zirkustier-Beschluss ist rechtswidrig

Der im Dezember 2016 vom Stadtrat Eisenach gefasste Beschluss, ab 1. Juli 2017 keine kommunalen Flächen an Zirkusbetriebe mit Wildtieren zu vermieten, ist rechtswidrig. Darauf hat Oberbürgermeisterin Katja Wolf in einer entsprechenden Vorlage die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses hingewiesen. Der Beschluss muss daher in der nächsten Stadtratssitzung aufgehoben werden.

Grundlage für die Entscheidung ist ein unanfechtbarer Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg. Dieser Beschluss – obwohl in einem anderen Bundesland gefasst – ist auf Thüringen übertragbar. Das Gericht hatte entschieden, dass Zirkusbetriebe mit Wildtieren, die über eine tierschutzrechtliche Erlaubnis verfügen, kommunale Flächen anmieten dürfen. Wenn eine Kommune seine Flächen nicht vermietet, obwohl die tierschutzrechtliche Erlaubnis vorliegt, ist dies ein unzulässiger Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung von Zirkusunternehmen und damit rechtswidrig. Darauf hatte auch der Verband Deutscher Circusunternehmen in einem Schreiben hingewiesen. Zirkusunternehmen, die Wildtiere mitführen aber keine tierschutzrechtliche Erlaubnis vorlegen können, sind von dieser Regelung ausgenommen. In solchen Fällen darf die Stadt Eisenach das Anmieten kommunaler Flächen verweigern. Sollte der Stadtrat den im Dezember 2016 gefassten Beschluss nicht aufheben, muss – so sieht es die Thüringer Kommunalordnung vor – das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde verständigt werden.

Was sind Wildtiere?
Zu den so genannten Wildtieren gehören insbesondere Affen, antilopenartige Tiere, Bären. Elefanten, Flusspferde, Giraffen, Greifvögel, Großkatzen, Kängurus, Nashörner, Papageien, Reptilien (Krokodile, Schlangen, Echsen, untern anderem), Robben, Strauße, Wildformen von Rindern sowie Zebras.

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