Ende der Stallpflicht für Geflügel

Aufgrund einer aktuellen Risikoanalyse wird die vom Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises/der kreisfreien Stadt Eisenach, erlassene Allgemeinverfügung der landkreisweiten Stallpflicht für Geflügel aufgehoben.

In den letzten Wochen wurden zahlreiche Wildvögel zur Abklärung respektive zum Ausschluss der Aviären Influenza (Geflügelpest) in das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz eingeschickt. Bis auf einen positiven Nachweis bei einem Bussard (Fundort in Stedtfeld) waren alle eingesandten Proben negativ.

Nach Mitteilung der staatlichen Vogelschutzwarte Seebach ist zudem der Heimzug der meisten Vogelarten schon weit fortgeschritten bzw. bei einigen Arten fast abgeschlossen.

Angesichts der räumlichen Verteilung des Auftretens von (Wildvogel-) Geflügelpest und der Abwägung zwischen dem Zugewinn an Biosicherheit, dem Tierschutz und den wirtschaftlichen Folgeschäden durch die Stallpflicht für Geflügel wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Schluss gezogen, dass die Stallpflicht nicht mehr aufrecht erhalten werden muss. Die Durchführung von Märkten, Ausstellungen, Börsen und Veranstaltungen ähnlicher Art mit Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Art bleibt jedoch bis auf Weiteres untersagt.

Alle Geflügelhalter werden weiterhin um ein Höchstmaß an Achtsamkeit gebeten, um ein eventuell erneutes Auftreten der Geflügelpest effektiv zu bekämpfen.

Den Text der öffentlichen Bekanntmachung können Sie auf der Internetseite des Wartburgkreises unter www.wartburgkreis.de/neuigkeiten/oeffentliche-bekanntmachungen/ und im Kreisjournal Nr. 4 vom 28. März 2017 nachlesen.

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