Erinnerung an Räum- und Streupflicht

Bildquelle: Werbeagentur Frank Bode | www.werbe-bo.de

Die anhaltend winterlichen Temperaturen nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Anlieger hinzuweisen.

Die meisten Eisenacher kümmern sich vorbildlich darum, dass der Gehweg vor ihrem Grundstück schnee- und eisfrei ist und auch künftiges Schmelzwasser ohne Hindernisse ablaufen kann. Dafür herzlichen Dank, betont Oberbürgemeisterin Katja Wolf.

Aber es gibt auch immer wieder Säumige in der Kernstadt und den Ortsteilen, die ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachkommen. An diese richtet sich dieser Appell, denn die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter schaffen es nicht, bei Beschwerden oder Hinweise sofort überall zu kontrollieren und die säumigen Bürger vor Ort an ihre Pflichten zu erinnern.

Grundstückseigentümer müssen auch räumen
An allen anderen Grundstücken sind die jeweiligen Eigentümer für den Winterdienst verantwortlich. Dieser umfasst neben dem Räumen und Streuen der Gehwege auch das Freihalten der Abflussrinnen und Straßenabläufe sowie der Zugänge zu den Überwegen. Auch im Bereich von Haltestellen ohne Bushäuschen sind die Anlieger zum Winterdienst verpflichtet. Der geräumte Schnee darf nicht auf die Straße zurückgeschoben werden. An Haltestellen dürfen in den Bereichen der Ein- und Ausstiege keine Schneewälle aufgetürmt werden.

Womit wird gestreut?
Die Stadtverwaltung setzt ein Streugranulat aus umweltfreundlichem Thüringer Blähschiefer ein. Dieses Produkt ist mit dem Blauen Engel als salzfreies Naturprodukt ausgezeichnet und enthält keine chemischen Zusätze. Streusalz darf auf Gehwegen laut Satzung nur in absoluten Ausnahmefällen verwendet werden, beispielsweise zum Beseitigen von Eisresten.

Weitere Infos: Straßenreinigungssatzung der Stadt Eisenach (auf www.eisenach.de im Bereich Bürgerservice unter Ortsrecht)