Festlegungen für Geflügelhalter

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Wartburgkreises gibt zur Kenntnis:
Verordnungen vom 15. und 19. Februar 2006 des Bundesministers für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz legen aktualisierte Maßnahmen zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest fest.

Folgende Festlegungen sind durch die Geflügelhalter zu beachten.

1.
Bis zum 30. April 2006 ist das Geflügel in geschlossenen Ställen zu halten. Dabei ist auf ausreichendes Tageslicht zu achten. Als Ausnahmeregelung ist eine Haltung in einer Einrichtung mit einer gegen Einträge gesicherten Abdeckung und gegen das Eindringen von Vögeln gesicherten Seitenbegrenzung möglich. Diese Haltungsform ist unverzüglich dem Landratsamt Wartburgkreis, Fachdienst Veterinärwesen/Lebensmittelüberwachung in 36433 Bad Salzungen, Erzberger Allee 14 (Telefon: 03695/617300) oder in 99817 Eisenach, Ernst-Thälmann-Straße 68 (Telefon: 03691/79560) anzuzeigen.
Dieses Geflügel ist wöchentlich durch einen Tierarzt klinisch zu untersuchen mit einer Befunddokumentation. Darüber hinaus sind regelmäßig im Abstand von vier Wochen virologische Untersuchungen durch den Tierbesitzer zu veranlassen. Enten und Gänse sind vom übrigen Geflügel getrennt zu halten.

Nur bei Laufvögeln (Strauße, Nandu, Emu) sind bei einem besonders begründeten Antrag an die Behörde in Abstimmung mit dem Thüringer Landesamt für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz weitere Ausnahmen möglich.

2.
Veranstaltungen jeglicher Art mit Geflügel sind verboten.

3.
Futtermittel, Einstreu und Geräte zur Versorgung des Geflügels sind so aufzubewahren, dass ein Kontakt zu Wildvögeln ausgeschlossen ist.

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4.
Fremde Personen sollten Geflügelbestände nicht betreten. Vor den Ställen sind Schuhwerkdesinfektionseinrichtungen anzulegen.

5.
Ist ein Zukauf von Geflügel notwendig, sollte dieser nur aus bekannten Beständen erfolgen.

6.
Die Tiere sind täglich auf ihre Gesundheit zu überprüfen und bei Erkrankungen mehrerer Tiere ist unverzüglich ein Tierarzt zu konsultieren.

7.
Geflügelmärkte oder -ausstellungen in anderen Ländern sollten nicht aufgesucht werden.

8.
Geflügelhalter sollten Reisen in Länder und Regionen, in denen die Klassische Geflügelpest aufgetreten ist, gegenwärtig unterlassen.

9.
Auf die Anzeigepflicht von Geflügelhaltungen zur Erteilung einer Veterinärbetriebsnummer beim Landwirtschaftsamt Eisenach (Tel. 03691-2580) als wichtiger Bestandteil zur Tierseuchenvorbeuge und -bekämpfung wird wiederholt hingewiesen.

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