Flugunfall auf dem Kindel – Ermittlungen gehen weiter

Bei diesem Bericht handele es sich um einen Statusbericht des Unfalles, so Ermittler Jens Friedemann. Der Abschlussbereicht sei noch in Arbeit.
Akribisch haben die BFU-Ermittler den Hergang des Unfalles dokumentiert. An Hand von Spuren und Videodokumenten stellte sich so der Unfall dar: Das Flugzeug, eine LET/Z-37A, hob während des Startrolllaufs aus der Dreipunktlage heraus zunächst mit dem linken Hauptfahrwerk von der Start- und Landebahn ab und gleichzeitig begann es sich um die Hochachse nach rechts zu drehen. Unmittelbar danach setzte das Luftfahrzeug mit dem linken Hauptfahrwerk wieder auf und habe mit dem rechten Hauptfahrwerk vom Boden abgehoben. Dabei habe es sich um 30 Grad nach rechts gedreht und die Start- und Landebahn verlassen. Das Spornrad wäre am Boden geblieben. Aus dem Video wurde sichtbar, dass das Flugzeug nachdem es ins Gras gerollt war, es plötzlich abhob und eine Längsneigung nach oben einnahm . Nach ca. 10 Sekunden in der Luft und nach kurzem Aufsetzen hob es erneut für drei Sekunden ab. Kurz darauf kollidierte es mit einem Pavillon und prallte dann gegen einen Verkaufswagen und zwei Fahrgeschäfte.

Nach Informationen der Ermittler habe der Flugleiter noch über Funk dem Piloten angerufen : «Gas raus».

Der Pilot hat eine Lizenz für Privatpiloten und war seit dem 18. Juli 2000 zum Führen einmotoriger Flugzeuge berechtigt. Ca. 150 Stunden Gesamtflugerfahrungen habe der Pilot nachgewiesen. Mit der Z-37A sei er 18:05 Stunden geflogen. 90 Tage vor dem Unfall hätte er etwa fünf Flugstunden absolviert.
Ein Zeuge informierte die BFU, dass der Pilot 2007 in Alkersleben bereits einen Flug durchführte, wobei er 200 Liter Wasser abwarf. Beim Start sei das Flugzeug nach rechts ausgebrochen.

Im Februar beantragte der Veranstalter aus Sachsen die Flugschau bei der zuständigen Behörde. Die Genehmigung enthielt Sicherheitsauflagen und Sonderbestimmungen. In der Anlage 2 gab es den Programmablauf mit der Feuerlöschübung. Als Pilot sei jedoch ein anderer, als der später verunfallte Pilot eingetragen, steht im Bulletin.
Zum Briefing am Flugtag trugen sich alle Teilnehmer mit Unterschrift in eine Liste ein und bestätigten die gültigen Erlaubnisse/Trainingsstand usw. für ihre Flüge.
Von dem später verunfallten Piloten sei ein Formular «Kontrollblatt für Luftfahrtveranstaltungen» ausgefüllt worden. Darin erteilte er, so die Sichtung der BFU, Auskunft über das Vorliegen und die Gültigkeit verschiedener Dokumente für das Flugzeug, die Versicherung sowie bezüglich seiner Lizenz, Berechtigungen, Flugerfahrung und Inübunghaltung. «Am unteren Rand des Formulars war ein Feld für die Genehmigung des Einsatzes des Luftfahrzeuges und des Piloten sowie die Überprüfung der Angaben des Piloten vorgesehen. Dieses Formularfeld war nicht ausgefüllt und unterschrieben», so das Bulletin.

Zu den Behörden machte der Pilot noch keine Aussagen, die Staatsanwaltschaft ermittelt noch.

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