Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes ist genehmigt

Die Genehmigung der HSK-Fortschreibung ist Voraussetzung für die Bewilligung von Bedarfszuweisungen. Die Stadt Eisenach hofft für den Haushalt 2016 auf eine Bedarfszuweisung des Freistaates Thüringen in Höhe von 9,1 Millionen Euro. Hierzu liegt derzeit noch kein Bescheid vor.

Die Genehmigung der 3. HSK-Fortschreibung wurde mit der Auflage erteilt, in der nächsten Fortschreibung konkret aufzuführen, wie bis zum Jahr 2022 die derzeit noch offenen Fehlbeträge aus vergangenen Jahren (knapp 9,7 Mio. Euro) abgebaut werden. Die nächste HSK-Fortschreibung muss dem Land bis spätestens 28. Februar 2017 vorgelegt werden.

Die 3. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes der Stadt Eisenach 2012-2022 liegt öffentlich im Bürgerbüro der Stadt Eisenach, Markt 22, sowie im Verwaltungsgebäude Markt 2, Zimmer Nr. 213 während folgender Öffnungszeiten aus:
Bürgerbüro: montags 8 bis 16 Uhr, dienstags 8 bis 18 Uhr, mittwochs 8 bis 13 Uhr, donnerstags 7 bis 18 Uhr, freitags 8 bis 16 Uhr und samstags 9 bis 12 Uhr
Markt 2, Zimmer Nr. 213: montags 9 bis 12 Uhr, dienstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags 9 bis 12 Uhr.

Außerdem stehen die Unterlagen zur 3. HSK-Fortschreibung auf der Internetseite der Stadt Eisenach www.eisenach.de unter dem Menüpunkt „Haushaltssicherungskonzept“ zur Einsicht zur Verfügung.

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