Freie Mittel zur Ehrenamtsförderung im Wartburgkreis

Wartburgkreis. Aus Mitteln der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind noch freie Mittel zur Förderung gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit im Wartburgkreis zu vergeben. Nach den Vergabegrundsätzen der Thüringer Ehrenamtsstiftung sind die vorhandenen Mittel dazu bestimmt, besondere Maßnahmen zu finanzieren, um Menschen für das Ehrenamt zu gewinnen und zu motivieren, bei der Ausübung des Ehrenamtes zu unterstützen und diese dauerhaft zu sichern, Veranstaltungen durchzuführen, auf denen Personen oder Personengruppen, die ehrenamtliche Tätigkeiten verrichten, öffentlich ausgezeichnet werden, individuelle Würdigungen ehrenamtlich Tätiger, z.B. durch Ehrungen und Preise vorzunehmen, Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von ehrenamtlicher Tätigkeit zu unterstützen sowie ehrenamtlich Tätigen Aus-, Fort- und Weiterbildungen, die ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit von Nutzen sind, anzubieten.

Vereine, kirchliche Organisationen und andere Initiativen können mithilfe eines Antrages ihr Anliegen vorstellen. Das Antragsformular dafür steht auf der Internetseite des Landkreises unter http://www.wartburgkreis.de/landkreis-politik/ehrenamt/ehrenamtsfoerderung/ zum Herunterladen und Ausdrucken bereit. Der Antrag muss bis spätestens 4. November 2016 mit aktueller Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes im Büro des Landrates vorliegen. Wird eine Zuwendung gewährt, sind die Mittel bis 31. Dezember dieses Jahres zu verbrauchen.

Das Antragsformular ist auch über die Ansprechpartnerin für die Ehrenamtsförderung im Landratsamt, Marlen Fischer erhältlich, die auch gern Fragen beantwortet und Hinweise gibt. Telefonisch ist sie erreichbar unter 03695 615105 oder per E-Mail an marlen.fischer@wartburgkreis.de.

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