Friedhofsverwaltung weist auf den Ablauf von Ruhezeiten hin

Die Stadtverwaltung Eisenach weist darauf hin, dass auf dem Eisenacher Hauptfriedhof die Ruhezeit der bis zum 31. Dezember 1989 Verstorbenen abgelaufen ist, die im Reihengrabfeld XXVII, Abteilung A bestattet wurden. Die Ablauffrist gilt für alle Grabnummern in diesem Bereich. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist gemäß der städtischen Friedhofssatzung nicht möglich.
Die Nutzungs- oder Verfügungsberechtigten der genannten Reihengräber werden gebeten, innerhalb der nächsten sechs Monate die Grabmale und sonstige bauliche Anlagen von den Grabstellen zu entfernen. Dies ist zuvor bei der Friedhofsverwaltung anzumelden. Die Frist zum Abbau der Grabmale und Einfassungen der Gräber endet am 1. Februar 2010. Danach wird das Areal von den Mitarbeitern der Friedhofsverwaltung geräumt.

Öffnungszeiten der Friedhofsverwaltung:
montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie dienstags von 14 Uhr bis 15.30 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 18 Uhr.

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