Gartenabfälle richtig entsorgen

Die Stadtverwaltung Eisenach weist darauf hin, dass pflanzliche Abfälle (Baum-/ Strauchschnitt, Fallobst, Laub, Grasschnitt usw.) aus Gärten oder anderen privaten Grundstücken weder im Stadtgebiet noch im Wald, auf Wiesen oder Feldern entsorgt werden dürfen. Es handelt sich dabei um Abfälle, die in eine entsprechende Entsorgungsanlage gehören.

Immer wieder kommt es vor, dass Pflanzabfälle in großen Haufen von mehreren Kubikmetern im städtischen Wald, nahe Kleingartenanlagen und privater Grundstücke, die sich an Wald- Wiesen- oder Feldrändern befinden, abgelegt werden. Betroffen sind zum Beispiel die Straßen An der Karlskuppe, Am Ramsberg (östliche Grundstücke am Wald), Am Klosterholz, Am Hainstein/Geheimrat-Helferich-Weg und andere mehr. Diese Abfallhaufen müssen von der Stadt kostenpflichtig entsorgt werden.

Wer solche Abfälle illegal entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes werden entsprechend kontrollieren.

Entsorgung von Gartenabfällen:

Möglichkeiten, Gartenabfälle richtig zu entsorgen, gibt es viele. Dazu gehören

• Kompostierung
• Biotonne
• Baum- und Strauchschnittabfuhr
• gesonderte Entsorgung durch das Bestellen eines Containers
• Selbstanlieferung des Abfalls in einer Entsorgungsanlage
• Verbrennung von Pflanzenabfällen zweimal jährlich auf privaten Grundstücken, die nicht an die Abfallentsorgung angeschlossen sind.

Die zuständige Abfallbehörde der Eisenacher Stadtverwaltung hilft bei Fragen gerne weiter: Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde, Markt 22, Eisenach; Telefon 03691 / 670 613.

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