Gewässerverunreinigungen vermeiden

In den letzten Wochen und Monaten häuften sich Gewässerverunreinigungen durch den vorsätzlichen oder fahrlässigen Eintrag wassergefährdender Stoffe in Kanalisationen und Gewässer. Verunreinigungen und sogar Fischsterben waren die Folge. Viele Einsatzkräfte der Feuerwehr, Polizei, Umweltbehörden und Abwasserverbände waren hierzu im Einsatz.

Aus dem gegebenen Anlass weist die Untere Wasserbehörde nochmals ausdrücklich darauf hin, dass wassergefährdende Stoffe wie Lacke, Farben, Lösungsmittel, Öl, Benzin, Jauche, Gülle, Pflanzenschutzmittel, sowie Chemikalien aller Art nicht in die Kanalisation oder die Gewässer gehören. Gleiches gilt für chemische Stoffe unbekannter Art.

Beim Entsorgen solcher Substanzen in die private Toilette, den Ausguss in der heimischen Küche oder das Ausschütten in den nächsten Regenwassereinlauf kann, ggf. über den Weg der privaten Kleinkläranlage und den nachgeschalteten öffentlichen Kanal, diese nicht ausreichend behandelt in das nächste Gewässer gelangen und dort schwere Schäden, bis hin zu Fischsterben verursachen.

Diese Art der Gewässerverunreinigung ist nicht nur nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und des Thüringer Wassergesetzes strengstens verboten, das Verunreinigen der Gewässer ist auch ein Straftatbestand, der mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet wird. Der Verursacher trägt zudem sämtliche Einsatzkosten, einschließlich Entsorgungskosten und Kosten für den Einsatz von Spezialtechnik. Diese Kosten können sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.

Mit moderner Kameratechnik können die Abwasserbeseitigungspflichtige, Polizei und Wasserbehörde illegale Entsorgungen in den öffentlichen Abwasserkanal exakt zurückverfolgen, den Verursacher zweifelsfrei ermitteln und entsprechende Vergehen ahnden.

Zur Entsorgung wassergefährdender Substanzen sowie zur Reinigung von Behältnissen, die wassergefährdende Stoffe enthalten haben sind die angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten der Fachunternehmen oder der Entsorgungswirtschaft (z.B. Schadstoffmobil) zu nutzen.