Hausmüll richtig entsorgen: Öffentliche Papierkörbe sind tabu

Die Stadtverwaltung Eisenach weist darauf hin, dass Hausmüll nicht in öffentlichen Papierkörben entsorgt werden darf. Das betrifft Abfallbehälter an Straßen und in öffentlichen Anlagen. Dort dürfen nur kleine Mengen von Abfällen unbedeutender Art (zum Beispiel Zigarettenschachteln, Pappbecher und -teller, Obstreste) hineingeworfen werden. Der Verstoß gegen das Verbot kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße in Höhe von 5000 Euro geahndet werden. Festgelegt ist das in der so genannten ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt (www.eisenach.de – Bürgerservice – Ortsrecht).

Derzeit kommt es immer wieder vor, dass vor allem Papierkörbe in der Wartburgallee, an der Karlskuppe, in der Jakobstraße und im Kartausgarten überquellen, weil dort große Mengen Hausmüll entsorgt werden. Aus diesem Grund werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes hier verstärkt kontrollieren.

Welche Bedingungen für das Entsorgen von Abfall in der Stadt Eisenach gelten, regelt die Abfallentsorgungssatzung des Abfallwirtschaftszweckverbandes Wartburgkreis -Stadt Eisenach. Sie kann unter anderem im Internet unter www.azv-wak-ea.de eingesehen werden. Der AZV ist Ansprechpartner in allen Fragen rund um das Thema Abfall/Müllentsorgung.

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