Hemmnisse für Grundwasser-Monitoring im Raum Gerstungen

Die vielschichtigen Interessenlagen zwischen dem Unternehmen Kali + Salz und den Anrainern an der Werra sind bekannt. Hier divergieren insbesondere die Ansichten zwischen K+S und der Gemeinde Gerstungen zur bisherigen und ggf. weiteren Nutzbarkeit des Pufferspeichers Gerstunger Mulde zur ergänzenden Versenkung von Prozessabwässern des Kalistandortes Unterbreizbach, ohne Sorge haben zu müssen, dass dadurch die Trinkwasserversorgung von Gerstungen gefährdet wird.
Einen entscheidenden Stellenwert in dieser Auseinandersetzung hat die Gewinnung exakter Messdaten, um den Zustand des Grundwassers in diesem Raum ermitteln zu können. Dieses eigentlich im Interesse aller Beteiligten liegende Grundwasser-Monitoring stößt nun in unvorhergesehener Weise auf Hindernisse.

Das Unternehmen K+S führte bislang die Beprobungen und Analysen des Monitorings im behördlichen Auftrag und im Einvernehmen mit der Gemeinde Gerstungen durch. Nun hat Gerstungen überraschend ab 7. Mai 2008 dem Unternehmen K+S verwehrt, künftig Proben aus den gemeindeeigenen Wasserfassungen zu nehmen und das mit einem «geschwundenen Vertrauen» begründet. Anlass dafür sind offenbar von K+S ermittelte Messergebnisse aus jüngster Zeit, die durch eigene Untersuchungen der Gemeinde nicht bestätigt werden konnten.

«Wir nehmen die Entscheidung der Gemeinde Gerstungen mit Erstaunen zur Kenntnis. Eigentlich ist es üblich, dort, wo Analysenergebnisse gravierende Abweichungen aufweisen, Kontrollmessungen durchzuführen, um zu gesicherten und nachprüfbaren Werten zu gelangen. Das liegt aber offenbar derzeit nicht im Interesse der Gemeinde. Auch die seit Jahresbeginn vorgesehene zusätzliche Monitoring-Bohrung tritt auf der Stelle, weil es von der Gemeindeseite her unverständlicherweise Vorbehalte gegen den dazu festgelegten Bohransatzpunkt gibt. Wir fordern die Gemeinde Gerstungen auf, aktiv an tragfähigen Lösungen mitzuarbeiten und sich dem zur wissenschaftlichen Begleitung der hydrogeologischen Aspekte notwendigen Monitoring im Gemeindegebiet nicht zu verweigern oder dieses in Frage zu stellen», so die Sprecherin des Ministeriums.

Da auch zukünftig eine Beprobung der Wasserfassungen der Gemeinde im Rahmen des Monitorings unverzichtbar ist, wird das Thüringer Landesbergamt als zuständige Behörde die dazu notwendigen Regelungen treffen.

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