Herbstlaub – wer muss es beseitigen?

Immer wieder im Herbst steht das gleiche Problem ins Haus: Das Laub fällt von den Bäumen. An vielen Stellen in der Stadt häufen sich die Blätter; oft stellt das Laub ein Ärgernis dar, weil es in Verbindung mit Feuchtigkeit glitschig wird und zur Verschmutzung von Gehwegen und Straßen beiträgt. Wer muss nun dieses Laub beseitigen? Nach allgemeiner Rechtsprechung sind es die Anlieger der Straßen, an denen Bäume stehen. Sie müssen laut den Entscheidungen von Gerichten nicht nur hinnehmen, dass Blätter auch von Bäumen im öffentlichen Bereich auf ihre Grundstücke fallen, sondern sie sind auch für die Beseitigung des Laubes auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück zuständig.

Zuständig für die Gehwegreinigung sind laut der entsprechenden Satzung der Stadt die Besitzer oder die von ihnen beauftragten Mieter der Grundstücke, an denen der Gehweg entlang läuft. Zu reinigen sind alle Gehwege ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand.

Die vollständige „Satzung über die Straßenreinigung und die Durchführung des Winterdienstes“ ist auch im Internet zu finden unter www.eisenach.de, Bereich Bürgerservice, „Ortsrecht“, Satzung Nr. 60.10.

Anzeige