Herstellung oder Import von Chemikalien anmelden

Wer chemische Stoffe herstellt oder aus Nicht-EU-Ländern importiert, muss dies bis zum 30. November bei der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) registrieren lassen. Die Anmeldung ist auf der Internetseite der ECHA (www.echa.eu) möglich.

Eine Registrierung muss vorgenommen werden, wenn mindestens eine Tonne der Chemikalie pro Jahr hergestellt oder importiert wird. Für die Herstellung und den Import von Chemikalien ist ab dem 1. Dezember eine vorhergehende Registrierung bei der ECHA nötig. Welche Chemikalien von der Anmeldungspflicht betroffen sind, ist auf der Internetseite der Europäischen Agentur für chemische Stoffe zu finden. Auch wer diese Chemikalien in seinen Produkten weiterverarbeitet, sollte prüfen, ob der Hersteller diese bereits registriert hat. Nicht registrierte Chemikalien dürfen ab dem 1. Dezember auch nicht weiterverwendet werden.

Bis zum 30. November ist auf der Internetseite der ECHA noch die kostenlose Vorregistrierung möglich. Diese hat neben der Kostenfreiheit noch einen weiteren Vorteil: Die Anmeldefrist verlängert sich. Je nach Art und Menge des Stoffes entstehen unterschiedliche lange Übergangsfristen. Während dieser Frist sind die Herstellung und der Import der zu meldenden Chemikalien ohne Registrierung möglich.

Die Internetseite gibt ausführliche Informationen und Hilfestellungen bei der Registrierung. Die Anmeldung ist ausschließlich über die ECHA möglich. Bei Fragen steht die Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Eisenach unter der Telefonnummer (03691) 670-616 zur Verfügung.