Informationen zur Tierbestandserhebung

Die Thüringer Tierseuchenkasse führt die alljährliche amtliche Tierbestandserhebung entsprechend dem Thüringer Tierseuchengesetz für das Jahr 2008 zum Stichtag 03. Januar 2008 durch. Gemäß Satzung der Tierseuchenkasse sind alle Tierbesitzer verpflichtet, ihre meldepflichtigen Tiere mit Hilfe eines amtlichen Erhebungsbogens (Meldekarte) anzuzeigen. Dies betrifft in erster Linie die Besitzer von Pferden, Rinder, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel und Bienenvölkern. Für Fische und Gehegewild werden für 2008 keine Beiträge erhoben.

Diese Meldung können die Tierhalter aus Eisenach im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eisenach (Markt 22) abgeben oder direkt an die Thüringer Tierseuchenkasse, Rollplatz 10 in 99423 Weimar schicken. Dort können sich auch die neuen Tierbesitzer melden, die noch keine Meldekarte erhalten haben.

Über konkrete Bedingungen, Fristen und Voraussetzungen zur Tierbestandserhebung informieren öffentliche Aushänge in den Schaukästen der Stadtverwaltung Eisenach. Der Text der „Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2006“ kann zudem im Internet unter der Adresse www.ThueringerTierseuchenkasse.de abgerufen werden.

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