Informationsveranstaltung
für Frauen, die nach DDR-Recht geschieden wurden

Wie bereits in der 2. Veranstaltung am 13. Oktober angekündigt, gibt es eine weiterführende Informationsveranstaltung. Das Treffen findet am Donnerstag, den 03. November 2011, um 11.00 Uhr im Frauen- und Familienzentrum «Louise» in Bad Salzungen, Langenfelder Straße 8, statt.
Alle betroffenen Frauen sind herzlich eingeladen. Aus Kapazitätsgründen wäre eine Voranmeldung wünschenswert unter der Telefonnummer 03695/606285.

Edda Creutzburg von der Initiativgruppe Gotha und Landkreis wird über den aktuellen Stand der Bearbeitung und die weitere Verfahrensweise der Anträge der in der DDR geschiedenen Frauen berichten. Viele Anfragen von betroffenen Frauen sollen in dieser Veranstaltung angesprochen werden.
Vorstellen möchte sich auch die Ansprechpartnerin, die sich bereit erklärt hat, die Initiative federführend für den Wartburgkreis zu übernehmen.

Treffen auch in Eisenach
Das nächste Treffen für Frauen, die nach DDR-Familienrecht geschieden wurden, findet statt am Mittwoch, 2. November um 10 Uhr im Frauenzentrum in der Wartburgallee 12.

Edda Creutzburg vom Verein der in der DDR geschiedenen Frauen wird bei dem Treffen über den aktuellen Stand des Beschwerdeverfahrens beim UN-CEDAW Ausschuss zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen berichten. Das nächste Treffen für Frauen, die nach DDR-Familienrecht geschieden wurden, findet dann am Mittwoch, 7. Dezember um 10 Uhr im Frauenzentrum statt. Betroffene können sich auch an die städtische Gleichstellungsbeauftragte Ulrike Quentel mit ihren Fragen wenden, Telefon: 03691/670-160

Im Einigungsvertrag wurden keine Regelungen zum Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen nach dem DDR-Familienrecht getroffen. Erst ab dem 1. Januar 1992 ist in den neuen Bundesländern bei einer Scheidung auch der Versorgungsausgleich geregelt. Insbesondere Frauen, die vor 1991 wegen Kinderbetreuung oder aus anderen Gründen nicht lückenlos erwerbstätig waren, in Teilzeit arbeiteten oder häufig weniger als Männer verdienten, haben aus diesen Gründen eine geringere Rente. Sie erhalten im Gegensatz zu den ab 1992 geschiedenen keinen Ausgleich aus der Rente ihrer ehemaligen Ehemänner.

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