Innenministerium erfüllt Forderung Thüringer Städte

Wie das Innenministerium mitteilte, müssen Kommunen ihre eigenen Steuern künftig nicht mehr jährlich erhöhen, um in den Genuss von Finanzhilfen des Landes zu kommen. Außerdem orientieren sich die Steuersätze künftig nicht mehr am Status der Kreisfreiheit, sondern an der tatsächlichen Einwohnerzahl. Die großen Thüringer Städte – auch Eisenach – hatten sich gegen den Zwang zur Steuererhöhung gewandt. Minister Holger Poppenhäger änderte gestern die entsprechende Verwaltungsvorschrift. Die Landesregierung reagiert damit auf Hilferufe der großen Thüringer Städte.

Die Änderungen dieser Vorschrift des Landes liegen im Interesse der kreisfreien Stadt Eisenach. Eisenach ist nicht mehr gezwungen, die Steuern für Grundstücke und Gewerbebetriebe zu erhöhen, um Bedarfszuweisungen erhalten zu können. Außerdem werden in der Wartburgstadt die nun verlangten Steuersätze bereits erfüllt.

Die Beharrlichkeit, mit der die Stadt Eisenach ein Jahr lang auf die negativen Auswirkungen der zwangsweisen Steuererhöhungen hingewiesen hat, hat sich ausgezahlt. Damit gibt es vorerst keinen Druck mehr, die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die Betriebe mit höheren Steuern zu belasten, zeigt sich die Oberbürgermeisterin Katja Wolf erfreut.

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Auch werde deutlich, dass das Land die Hinweise der kommunalen Ebene beachtet und in die eigene Arbeit einbezieht.

Es ist gut, wenn Land und Kommunen an einem Strang ziehen, unterstreicht Katja Wolf.

Sie wertet es positiv, dass Land und Kommunen partnerschaftlich miteinander umgehen, sich gegenseitig zuhören und vertrauen.

Nach der alten Vorschrift des Landes musste jede Kommune, die Finanzhilfen bekommen wollte, die eigenen Steuern auf ein Niveau von mehr als 10 Prozent des Landesdurchschnitts erhöhen. Danach hätte Eisenach im Jahr 2016 die Steuereinnahmen um rund 1,5 Millionen Euro steigern müssen. Das hatte die Stadt deutlich abgelehnt.

Mit der gestrigen Neuregelung ist für uns auch klar, dass der Verzicht auf weitere Steuererhöhungen nicht von der Bedarfszuweisungen quasi als Strafe abgezogen werden darf, betont die Oberbürgermeisterin.