Kein Alkohol auf Markt, Karlsplatz, Frauenplan und Lutherplatz

In der Stadt Eisenach ist das Trinken von Alkohol auf vier öffentlichen Plätzen im Stadtzentrum verboten. Dies sind der Markt, der Karlsplatz, der Lutherplatz und der Frauenplan. Das Verbot gilt seit Dezember 2007. Für Biergärten und Gaststätten mit Außenbewirtschaftung auf diesen Plätzen trifft das Alkohol-Verbot nicht zu.

Diese zentralen Plätze werden sehr stark von Touristen und Gästen der Stadt frequentiert. Leider wurden aber gerade dort in der Vergangenheit öfters Besuchergruppen von alkoholisierten Personen belästigt oder gestört. Nicht selten blieben auch Unrat und leere Flaschen liegen.

Oberbürgermeister Matthias Doht konkretisierte deshalb die Regelungen für die Ordnung und Sicherheit in der Stadt Eisenach. Auf den vier Plätzen ist nun zusätzlich der Alkoholkomsum außerhalb von gastronomischen Einrichtungen grundsätzlich untersagt und wird als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Neben dem generellen Alkoholverbot auf diesen Plätzen ist auch auf Straßen und in öffentlichen Anlagen allgemein jedes Verhalten untersagt, das Andere behindert oder belästigt – einschließlich dem „dauerhaften Verweilen in Verbindung mit Alkoholgenuss“.
Des Weiteren gelten als störendes Verhalten auf Straßen und in öffentlichen Anlagen auch Ruhestörungen, Verschmutzen von Flächen, Umstellen oder Zweckentfremden von Bänken, aggressives Betteln sowie Verrichten der Notdurft und Nächtigen.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt hat mit einem Platzverweis und mit Bußgeld in Höhe von bis zu 5000 Euro zu rechnen. Die Einhaltung des Alkoholverbots wird vom Außendienst des Ordnungsamtes auch gemeinsam mit der Polizei künftig verstärkt kontrolliert werden.

Festgeschrieben sind diese Regelungen im Ortsrecht der Stadt Eisenach – in der „Ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren“, die im Dezember 2007 aktualisiert wurde. Die Verordnung ist auch nachzulesen auf der Internetseite www.eisenach.de im Bereich „Bürgersevice“ unter Ortsrecht – Nr. 32.04.

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