Kein Garaus für Eckkneipchen durch gesetzlich verordnetes Rauchverbot

Der Tag rückt näher, geht es nach der Thüringer Gesetzlichkeit, herrscht bald ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, auch in den Eckkneipchen, den Ein-Raum-Gaststätten. Viele dieser Lokale sehen sich in höchstem Maße in ihrer Existenz bedroht.
Vielerorts wird nur am Tresen debattiert, auf der Straße geschimpft. Konkretes unternommen wird nur wenig. Der Wirt aus einer kleinen Eisenacher Wohngebietsgaststätte (Siegfried Heim von der «Eisenacher Baude») hat, gemeinsam mit einem SPD-Stadtratsmitglied (Thomas Levknecht) Verantwortungsträger mit einem Schreiben aufgefordert, eine Ausnahmeregelung für die Eckkneipchen auch im Freistatt mit einer Gesetzesveränderung zu veranlassen.

Hier der Text des Schreibens der an Ministerpräsident Dieter Althaus, die CDU- und SPD-Landtagsfraktionen sowie die Eisenacher Landtagsabgeordneten Christian Köckert und Heiko Gentzel, gerichtet ist:

Rauchverbot in meiner Ein-Raum-Gaststätte gefährdet meine berufliche Existenz
Daher: Ausnahmeregelung für Eckkneipen

Sehr geehrte Damen und Herren!
Das vom Thüringer Landtag beschlossene generelle Rauchverbot in Gaststätten bedeutet das wirtschaftliche Aus für Ein-Raum-Gaststätten, für die kleinen Eckkneipchen. Bisher verkehren hier in Eintracht Nichtraucher und Raucher. Die «kleine Kneipe» ist oftmals, nicht nur für Alleinstehende, ein Stück Zuhause, ein wichtiger Kommunikationspunkt, mit Getränken und einem kleinen Imbiss zu erschwinglichen Preisen, für Leute mit schmalem Geldbeutel.
Ich bin Inhaber einer solchen Wohngebietsgaststätte mit 70 Quadratmetern Gastraum, die ich allein bewirtschafte, ohne fremde Angestellte. Tritt das Gesetz in Kraft, bleiben meine Gäste, Raucher und Nichtraucher (!), weg. Ich habe keinen zweiten Raum, den ich für Raucher ausweisen könnte. Das Rauchverbot gefährdet in höchstem Grade meine berufliche Existenz.

In Schleswig-Holstein, Sachsen und Rheinland-Pfalz haben Verwaltungsgerichte entschieden, dass in kleinen nur vom Wirt/Wirtin bewirtschafteten Eckkneipen weiter geraucht werden darf. Der mündige Bürger entscheidet selbst, welche Gaststätte, welches Lokal er aufsucht.
In diesem Sinne sollte unbedingt auch das Thüringer Gesetz abgeändert werden.

Sicherlich im Namen nahezu aller Inhaber von Ein-Raum-Gaststätten in Thüringen appelliere ich mit Nachdruck an Ihre Fraktion, eine entsprechende Änderung des Gesetzes herbeizuführen, es in der vorliegenden Form nicht in Kraft treten zu lassen!
Meine Auffassung wird auch von Eisenachs SPD-Stadtratsmitglied Thomas Levknecht geteilt und unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen!