Konzept zur Haushaltssicherung: Fristverlängerung wird geprüft

Oberbürgermeisterin Katja Wolf hat das Konzept zur Haushaltssicherung (HSK) in den Stadtrat eingebracht. Diskussionen gab es über die nächsten Schritte. Die Stadträte wünschen sich Zeit bis 2. Dezember, um das Konzept zu beschließen. Sie beauftragten Katja Wolf, bei den zuständigen Genehmigungsbehörden um die Fristverlängerung zu bitten. Die Oberbürgermeisterin hatte für den Beschluss des HSK den 25. November vorgesehen.

„Ich setze darauf den Weg der Haushaltskonsolidierung weiter zu gehen“, sagte Katja Wolf gestern (21. Oktober) im Stadtrat. „Das ist die einzige Chance, dass Eisenach in ein paar Jahren wieder aus eigener Kraft gestalten kann. Die Menschen dieser Stadt haben es verdient.“ Die Eisenacher Oberbürgermeisterin warb um Zustimmung für das von der Verwaltung vorlegte Haushaltssicherungskonzept (HSK). Das Papier enthält auf rund 120 Seiten verschiedene Maßnahmen, mit deren Hilfe die Stadt ihre finanzielle Lage bis zum Jahr 2022 verbessern kann.

„Ein beschlossenes HSK ist ein wichtiges Signal an das Land, dass wir einen eigenen Beitrag zum Sparen leisten“, so Katja Wolf. Dieser Sparwille ist für das Land die Grundlage, um Eisenach weiterhin mit finanziellen Hilfen zu unterstützen. Davon sind bereits vier Millionen Euro allein in diesem Jahr in Aussicht gestellt worden. „Das Geld brauchen wir, um die dringendsten Aufgaben lösen zu können und endlich wieder ein Minimum an Handlungsfähigkeit zu gewinnen“, betonte Katja Wolf. Zu den dringenden Aufgaben gehören beispielsweise der Bau des Busbereitstellungsplatzes Eichrodter Weg, der Bau des Zentralen Omnibusbahnhofes, der Ersatz eines Feuerwehrfahrzeuges oder die Sanierung der Goldschmiedenstraße.

Maßnahmen der Wirtschaftsprüfer im HSK enthalten

In das Konzept zur Haushaltssicherung sind die von den Wirtschaftsprüfern der KPMG vorgeschlagenen Sparmaßnahmen aufgenommen worden. Diese reichen von der Schließung der Museen über Stellenstreichungen bis hin zum Anheben von Steuern und Gebühren. Jeder einzelne Sparvorschlag der KPMG ist von der Verwaltung geprüft, bewertet und mit einer Stellungnahme sowie Empfehlung versehen worden. „Wir haben sehr genau geschaut, ob die Vorschläge überhaupt umsetzbar sind und welche Auswirkungen das hätte“, sagte Katja Wolf.

Beispiel Personalkosten: Die Wirtschaftsprüfer hatten in diesem Bereich Einsparungen in Höhe von 23,5 Millionen Euro ermittelt – unter der Voraussetzung, dass die Personalkosten bis ins Jahr 2022 auf dem Niveau des Jahres 2013 bleiben. Tatsächlich ist das aber nicht möglich. Die Stadt ist als Arbeitgeber an den Tarif und die dort vorgesehenen Lohnsteigerungen gebunden.

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Beispiel Museen: Hier empfehlen die Wirtschaftsprüfer den Verkauf der Reuter-Wagner-Villa sowie die Aufgabe des musealen Standortes Stadtschloss. Allein die Predigerkirche soll städtisches Museum bleiben. Auch hier wird die Stadt sehr genau schauen, ob in den kommenden Jahren überhaupt ein Verkauf möglich sein wird. „Allein beim Stadtschloss scheint das schon deshalb nicht umsetzbar, weil das Schloss laufend mit Fördermitteln saniert wird“, so Katja Wolf. Die Fördermittelbescheide enthalten die Auflage, dass das Schloss für öffentliche Zwecke genutzt wird. Und: Selbst wenn Museen geschlossen würden, müsste ein Großteil der Museumsgüter unter bestimmten klimatischen Bedingungen fachgerecht gelagert werden. Dafür wiederum würden Betriebskosten anfallen – auch bei geschlossenem Museumsbetrieb.

Fingerspitzengefühl bei HSK-Umsetzung gefragt

„Anhand dieser ausgewählten Beispiele wird deutlich, dass es kein 1:1-Umsetzen der KPMG-Vorschläge geben kann. Vielmehr ist Fingerspitzengefühl gefragt“, sagte Katja Wolf.

Damit die Stadträte ausreichend Zeit haben, das umfangreiche Papier zu lesen und zu verstehen, hatte die Oberbürgermeisterin eine Zeitschiene bis 25. November vorgeschlagen. Am 25. November hätte der Stadtrat einen Beschluss zum HSK fassen sollen. „Vier Wochen sind für Haushaltsberatungen eine übliche Zeit“, so Katja Wolf. Diese Zeitschiene kann sich unter Umständen ändern. Grund dafür ist ein gestern im Stadtrat beschlossener Dringlichkeitsantrag. Der Beschluss des HSK soll demnach erst am 2. Dezember in einer Sondersitzung des Stadtrates gefällt werden. In der Zwischenzeit soll sich eine neu zu gründende Arbeitsgruppe in mehreren Sitzungen mit dem Thema Haushalt/HSK beschäftigen. Hinzu kommen Sondersitzungen des Haupt- und Finanzausschusses.

Entscheidung über die nächsten Schritte

Ob diese Zeitschiene tatsächlich umgesetzt werden kann, wird sich in Kürze entscheiden. Die gewünschte Fristverlängerung bis Dezember muss sowohl vom Thüringer Finanzministerium als auch vom Thüringer Landesverwaltungsamt genehmigt werden. „Wir haben umgehend den Kontakt mit beiden Genehmigungsbehörden aufgenommen“, sagte Katja Wolf. Sollte es keine Genehmigung für die Fristverlängerung geben, werden sich Oberbürgermeisterin und Stadträte über das weitere Vorgehen verständigen.

Über die Entscheidung bezüglich der Fristverlängerung sowie die daraus resultierende Zeitschiene wird die Oberbürgermeisterin die Stadträte so schnell wie möglich informieren. Eine Information wird auch per Pressemitteilung erfolgen.

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