Lutherjahr 2017.
500. Reformationsjubiläum ist bundesweit ein Grund zum Feiern!

Der Reformationstag 2017 sollte in allen Bundesländern als gesetzlicher Feiertag begangen werden. Dafür hat sich Thüringens Justizminister Holger Poppenhäger ausgesprochen.

«Am Reformationstag haben nicht nur evangelische Christen allen Grund zum Feiern», sagte Poppenhäger, «von der Reformation gingen wichtige Impulse zum Beispiel für die Meinungs- und Gewissensfreiheit aus, die heute unsere gesamte Gesellschaft prägen».

Deshalb unterstützt der Thüringer Justizminister die Initiative des Berliner Landesbischofs Markus Dröge und des Historikers Paul Nolte, das 500. Reformationsjubiläum im Jahr 2017 einmalig als bundesweiten Feiertag zu begehen.

«Schon heute gibt es für den Reformationstag in manchen Bundesländern Sonderregelungen», so der Thüringer Justizminister, «In Baden-Württemberg ist der Reformationstag zwar kein Feiertag, aber die Schüler haben schulfrei. Warum wollen wir da nicht für 2017 eine allgemeine Sonderregelung schaffen und den Reformationstag bundesweit feiern?»

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In dieser Haltung sieht sich der Thüringer Justizminister durch zahlreiche Gespräche mit Bürgern, Kirchenvertretern und Politikern bestärkt. «Wir haben noch fünf Jahre Zeit», sagte Poppenhäger vor dem diesjährigen Reformationstag, «das reicht aus, um die Voraussetzungen zu schaffen».

Seit der Wiedervereinigung ist der Reformationstag in den neuen Ländern (außer Berlin) gesetzlicher Feiertag. In einigen anderen Bundesländern gibt es Sonderregelungen, so können in Niedersachsen Schüler für die Dauer eines Gottesdienstes vom Unterricht frei gestellt werden, in Baden-Württemberg findet grundsätzlich kein Unterricht statt. Aus der evangelischen Kirche heraus gab es in der Vergangenheit immer wieder Forderungen, den Reformationstag wegen seiner Bedeutung bundesweit als Feiertag zu begehen. In Hessen haben sich in Vorbereitung des Jubiläums 2017 mehrere Kirchenkreise für eine Aufnahme in das Hessische Feiertagsgesetz ausgesprochen.

Feiertagsrecht ist in Deutschland Landesrecht. Allerdings wäre eine gemeinsame Abstimmung über den Bundesrat oder andere Gremien wie die Ministerpräsidentenkonferenz möglich.

Thüringen hat eine besondere Beziehung zum Reformationstag. Er wurde bis 1921 als Feiertag begangen und dann über ein Notgesetz wieder abgeschafft – ohne Beteiligung des Landtags. Erst seit 1990 ist der Reformationstag in Thüringen wieder ein gesetzlicher Feiertag.

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