MdB Ernst Kranz unterstützt Thüringer Handwerker

Zu dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Bauforderungssicherungsgesetzes teilt MdB Ernst Kranz (SPD) mit:

«Ich unterstütze die Forderungen der Thüringer Handwerker. Ich bin dafür, dass Baugeld, das ein Generalunternehmer vom Bauherren kraft Gesetz erhält, auch für das jeweilige Bauvorhaben verwendet werden muss statt damit Rechnungen alter Baustellen zu bezahlen. Denn bei Insolvenz des Generalunternehmers gehen die Handwerker in der Regel leer aus.»

Als verantwortlicher Berichterstatter in der SPD-Fraktion des Deutschen Bundestags für das Bauforderungssicherungsgesetz hat Ernst Kranz sich im Vorfeld der parlamentarischen Debatte sowohl mit den Bauspitzenverbänden als auch mit der Handwerkskammer getroffen und sich die vorgebrachten Argumente angehört.

«Der Sachverhalt ist sehr komplex, doch nach den Gesprächen bin ich davon überzeugt, dass die Argumente der Handwerker mehr wiegen. Ich habe kein Verständnis dafür, dass mit einem Eilgesetz die langjährigen Verhandlungsergebnisse des am 1.1.2009 in Kraft getretenen Forderungssicherungsgesetzes geändert werden.»

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