Neue Bauflächen für Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser im Wohngebiet Schützenstraße/Petersberg

Öffentlichkeit wird am städtebaulichen Entwurf beteiligt

Individuelles, hochwertiges Bauen ist im Wohngebiet Schützenstraße/Petersberg geplant. Auf einem Gebiet, das sich über eine Länge von zirka 320 Metern in Ost-West-Richtung erstreckt, sollen überwiegend Einfamilienhäuser entstehen. Eine Bebauung mit Doppel- oder Reihenhäusern ist auch möglich. Entlang der Schützenstraße – als Auftakt zum neuen Wohngebiet – sowie entlang der zentralen Platzfläche sind Einfamilienhäuser in Form von Doppel- und Reihenhäusern vorgesehen. Vorgesehen sind Grundstücksgrößen von zirka 150 bis 700 Quadratmetern. Das Wohngebiet soll individuell und die Grundstücke attraktiv für Bewohner mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten sein.

Das ist eine wichtige Chance für Eisenach, die Nachfrage ist da, sagt Baubürgermeister Dr. Uwe Möller.

Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden werden frühzeitig über die Pläne informiert und können sich mit Anregungen an dem Vorhaben beteiligen. Dafür hat der Eisenacher Stadtrat mit seinem gestrigen Beschluss (28. November) den Weg frei gemacht. Der städtebauliche Entwurf zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist mit großer Mehrheit (eine Nein-Stimme und eine Enthaltung) beschlossen worden. Als nächstes werden das Planmaterial zum städtebaulichen Entwurf sowie sonstige Materialien (derzeit zum Thema Umweltprüfung) veröffentlicht. Das erfolgt per Bekanntmachung in der lokalen Tagespresse. Die Unterlagen können außerdem auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden. Im Amt für Stadtentwicklung werden die Unterlagen öffentlich ausgehängt. Die Zeiten zur Einsichtnahme in die Planunterlagen werden separat bekannt gegeben. Behörden und Träger werden in Kenntnis gesetzt und gebeten, Anforderungen der Umweltprüfungen zu benennen.

Weitere Schritte
Anschließend geht es mit dem förmlichen Bebauungsplanverfahren inklusive Umweltprüfung weiter. Erarbeitet wird ein förmlicher Entwurf zum Bebauungsplan mit der entsprechenden Offenlegung des Planes und der Abwägung bis hin zu Plansatzung. Die von der Öffentlichkeit und den Behörden eingehenden Anregungen und Stellungnahmen werden gesichtet und geprüft. Der Stadtrat wird über alle Schritte informiert.

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