Radfahrer frei auf dem Eisenacher Marktplatz – auch Fußgängerzone ab 19 Uhr befahrbar

Seit heute (26. August) dürfen Radfahrer offiziell über den Eisenacher Markt radeln. Die entsprechenden Schilder «Radfahrer frei» sind heute aufgestellt worden. Davon überzeugte sich Oberbürgermeisterin Katja Wolf, selbst begeisterte Radfahrerin, bei einem Pressetermin vor Ort. «Das ist auch deshalb gut, weil der Markt ohnehin bislang inoffiziell von vielen Radfahrern genutzt worden ist. Schließlich ist ja auch ein Radweg quer über den Markt ausgeschildert. Dass man bislang eigentlich hätte absteigen und schieben müssen, war nur schwer vermittelbar», sagte sie.

Das hat jetzt ein Ende. Am Ausgang der Goldschmiedenstraße in Richtung Markt und an der Markt-Westseite aus der Georgenstraße kommend haben Mitarbeiter des städtischen Bauhofes jeweils ein Schild «Radfahrer frei» angebracht. «Gegenseitige Rücksichtnahme ist aber trotzdem wichtig», betonte Katja Wolf. Auf dem Markt sind nämlich viele Fußgänger unterwegs. Angepasstes Tempo – je nach aktueller Situation – sollte deshalb bei den Radfahrern oberstes Gebot sein.

Veränderungen auch in der Fußgängerzone/Karl- und Querstraße:
Neuerungen gibt es auch in der Karlstraße. «Dort haben wir die Wünsche der Radfahrer ebenfalls umsetzen können», so die Oberbürgermeisterin. Von 19 Uhr am Abend bis 8 Uhr am Morgen ist die Fußgängerzone (Karlstraße) ab sofort für den Radverkehr frei gegeben. Katja Wolf legte bei der Montage der Schilder sogar selbst Hand an. «Radfahrer frei – 19 bis 8 Uhr» steht jetzt auf zwei neuen Schildern. Für Radler gut sichtbar befinden sie sich jeweils an beiden Eingängen der Karlstraße (Ecke Rathaus und auf Höhe der Stadt Apotheke). Hinzu kommt die Querstraße, die ebenfalls von 19 bis 8 Uhr mit dem Fahrrad befahren werden darf.

«Die Eisenacher und alle Radtouristen wird das freuen», sagte Katja Wolf. Viele Kinder können zum Beispiel endlich ganz offiziell auf dem Weg zur Schule früh morgens durch die Karlstraße radeln. Obwohl die Geschäfte zwischen 19 und 8 Uhr in der Regel geschlossen sind, muss aufgepasst werden. Lieferverkehr ist während dieser Zeit dennoch möglich – und das heißt: Auch zwischen 19 und 8 Uhr können Autos in der Karlstraße unterwegs sein. «Ein Freifahrtschein fürs Rasen ist die neue Regelung nicht», betont Katja Wolf. Auch hier gilt: Gegenseitige Rücksichtnahme ist wichtig.
Grundsätzlich handelt es sich sowohl bei der Karlstraße als auch der Querstraße um eine Fußgängerzone. Das bedeutet: Fußgänger haben Vorrang – egal zu welcher Zeit. Wer außerhalb des neuen Zeitfensters in Karlstraße und Querstraße mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss wie gehabt absteigen und sein Rad schieben. Wer stattdessen auf dem Fahrrad fährt riskiert eine Verwarnung oder ein Bußgeld der Polizei.