Satzung für Eisenacher Sportstätten wird geprüft: Gespräch mit Schulvertretern

Die Schulleiter der drei freien Schulen in Eisenach sowie ein Vertreter der Evangelischen Schulstiftung Mitteldeutschland haben gestern (20. Mai) mit Andreas Ludwig (Dezernent für Bauwesen und Umwelt) gesprochen. Thema des gemeinsamen Termins, an dem auch Mitarbeiter der Stadtverwaltung teilgenommen hatten, waren die Gebühren für die Nutzung von Eisenacher Sportstätten.

In der seit 2007 gültigen städtischen Satzung – die allgemeine Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten – ist geregelt, dass Schulen in Trägerschaft der Stadt Eisenach keine Gebühren für die Sportstätten zahlen. Freie Schulen – in Eisenach sind das die Evangelische Grundschule, das Martin-Luther-Gymnasium und die Waldorfschule – zahlen je nach genutzter Sportstätte eine Gebühr. Die drei freien Schulen haben keine eigenen Sporthallen und nutzen für ihren Schulsport städtische Hallen. Einige Beispiele: Die Werner-Seelenbinder-Halle kostet 19 Euro je Stunde, das Wartburgstadion 110 Euro pro Stunde und die Friedrich-Ludwig-Jahn-Sporthalle 29 Euro je Stunde.

«Wir haben ein gutes Gespräch miteinander geführt und wollen gemeinsam eine Lösung finden», sagte Andreas Ludwig. Er hat den freien Schulen mitgeteilt, dass die Eisenacher Satzung derzeit vom Landesverwaltungsamt in Weimar auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft wird. Zusammengefasst geht es um die Frage, ob es rechtmäßig ist, beim Thema Schulsport von freien Schulen Gebühren zu verlangen oder nicht. «Nach jetzigem Stand wenden wir unsere Satzung rechtskonform an», sagte Andreas Ludwig. «Gleichwohl müssen wir prüfen lassen, ob sie auch nach heutigem Maßstab noch gültig ist.» Sollte das Landesverwaltungsamt zu einem anderen Ergebnis kommen, muss die Satzung überarbeitet werden. Was das für die freien Schulen bedeutet, steht derzeit noch nicht fest. Die Stadtverwaltung wartet nun auf ein Antwortschreiben aus Weimar. Andreas Ludwig wird sich Anfang Juli wieder mit den Schulleitern der freien Schulen treffen.

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