Schwalben an Gebäuden: Nester sind ganzjährig geschützt

Nach langen Flügen von mehreren tausend Kilometern Länge sind im Frühjahr die Schwalben aus ihren Winterquartieren in Afrika auch in den Wartburgkreis zurückgekehrt.
Während die Rauchschwalben in Ställen, Scheunen und in anderen zugänglichen Gebäuden ihre halb offenen Nestschalen bauen, nisten Mehlschwalben von außen an Gebäudefassaden unter Dachvorsprüngen.
Die gerade einmal 20 g schweren Tiere leisten enormes: Trotz des langen Flugs aus den Winterquartieren sammeln sie in hunderten von Anflügen mit ihren kleinen Schnäbeln Schlamm, den sie so geschickt mit Speichel versetzen und an die Fassade kleben, dass am Ende in nur wenigen Tagen ein geschlossenes Nest mit Einflugloch entstanden ist. Das Bauwerk muss die Last der Jungen und der Elterntiere tragen können. Um geeignete Schlammpfützen zu finden, müssen Sie in der heutigen Zeit oft weit fliegen. Im Flug erjagen sie Unmengen von Insekten, von denen sie sich ausschließlich ernähren und den Menschen dadurch zahlreiche «Plagegeister» vom Leibe halten. Die Fassade muss so rau sein, dass der Schlamm an der Wand hält, und einen ausreichenden Dachvorsprung haben.

Spätestens nach dem Schlupf der Jungen gibt es durch den Kot der Nestlinge mitunter Probleme wegen der Verschmutzung der Hausfassaden.
Mehl- und Rauchschwalben sind besonders geschützt. Da die Vögel ihre Nester in der Regel jährlich wiederkehrend nutzen, sind diese Nester als Fortpflanzungs- und Ruhestätten ganzjährig geschützt und dürfen nicht entfernt werden.

Schwalbenabwehr oder die Nestentfernung, z.B. bei Fassadenrenovierungen, bedürfen der Genehmigung der unteren Naturschutzbehörde im Umweltamt. Unzulässig ist auch das Anbringen von Baustellen- oder Aluminiumbändern, Netzen, Metallspikes oder anderen Abwehrmöglichkeiten, wenn die Fassade bereits von den Vögeln besiedelt ist. Ausnahmen oder Befreiungen können mit Auflagen zugelassen bzw. erteilt werden. Grundsätzlich müssen dazu aber gewichtige Gründe geltend gemacht werden können.

Eine als unliebsam empfundene Fassadenverschmutzung allein reicht dafür nicht aus. Die Naturschutzbehörde ist allerdings um unproblematische und unbürokratische Lösungen bemüht, die sich zumeist finden lassen, z.B. durch Anbringen von Kunstnestern an unkritischen Stellen. Schließlich ist ein Zusammenleben von Tier und Mensch durch das Anbringen sog. Kotbrettchen oder Kotbleche, die die Fassade vor dem Kot schützen, möglich. Die Bretter sind mindestens einen halben Meter oder mehr (je nach Dachvorsprung) unterhalb der Nester zu montieren, da der freie Anflug von unten für die Schwalben gewährleistet sein muss und die Vögel ansonsten darunter neu bauen.
Die geringen Kosten sind vom Hauseigentümer zu tragen – sie würden ebenso beim Anbringen nicht zulässiger Abwehrmaßnahmen entstehen.

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Seit April 2012 stehen in Unterbreizbach und in Schweina sog. Schwalbenhäuser. Deren Errichtung wurde von der unteren Naturschutzbehörde beauflagt, da für Sanierungsmaßnahmen bzw. Abrissmaßnahmen durch die Gemeinden Mehlschwalbennester in bedeutender Zahl verloren gingen. Während das Haus in Schweina trotz laufender Bauarbeiten bereits besiedelt wird, beharren die Schwalben in Unterbreizbach noch auf ihrem alten Brutplatz. Die Besiedlung solcher Häuser kann u.U. einige Jahre dauern und ist nicht ungewöhnlich. Vornehmlich in Hessen wurden seit den 90-er Jahren bereits Dutzende errichtet. Bei Hötzelsroda (Eisenach) wurde vor etwa 3 Jahren eines aufgestellt, und in Berka/Werra vor 2 Jahren von einem Privatmann eigeninitiativ gebaut, das bereits im Folgejahr besetzt war.
Die Errichtung dieser Schwalbenhäuser berechtigt nicht dazu, an weiteren Gebäuden außer den genehmigten Schwalbennester zu entfernen!

Die Schwalben galten und gelten als Glücksbringer. Sie sind zudem nützlich und gehören zum Ortsbild unserer ländlichen Dörfer und Kleinstädte. Nur wenn die vorhandenen Brutstätten effektiv geschützt werden, ist deren Erhaltung möglich.
Ansprechpartner der unteren Naturschutzbehörde sind unter der Tel.-Nr. 03695/61-6702 (Herr Heck) bzw. -6703 (Herr Klingelhöfer) zu erreichen.

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